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Nordosten erstes Bundesland mit einheitlicher Datenerfassung auf gesetzlicher Grundlage
Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, hat das Institut für Community Medicine an der Universitätsmedizin Greifswald zur Wahrnehmung der Aufgaben des zukünftigen Zentralen Klinischen Krebsregisters bestimmt. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde am 29. Februar 2012 im Amtsblatt des Innenministeriums für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.
„Mecklenburg-Vorpommern setzt als erstes Bundesland mit einer jetzt gültigen Rechtsverordnung die Empfehlung des Nationalen Krebsplanes um“, machte Prof. Wolfgang Hoffmann, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Community Medicine, deutlich. „Die Einrichtung des Zentralen Krebsregisters macht die Erfolge der Krebsbehandlung sichtbar und unterstützt gleichzeitig die ständige Verbesserung der Diagnostik, Behandlung und Nachsorge aller Krebserkrankungen in unserem Bundesland.“
Das Greifswalder Institut konnte sich mit seinem Konzept in einem offenen Bieterverfahren durchsetzen. Auch für den Aufbau der Unabhängigen Treuhandstelle des Zentralen Klinischen Krebsregisters MV erhielt die Community Medicine den Zuschlag. Die Treuhandstelle zur Sicherung des Schutzes der klinischen und persönlichen Daten wird außerhalb der Universität am Landesamt für Gesundheit und Soziales, Standort Greifswald, eingerichtet.
In Mecklenburg-Vorpommern arbeiten vier Tumorzentren an den Standorten Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Greifswald. Jedes der Tumorzentren betreibt für seinen Einzugsbereich ein Klinisches Krebsregister. Die Register erhalten fortlaufend Daten über das Auftreten, die fachübergreifende Behandlung, die Nachsorge und den Verlauf von Krebserkrankungen von den Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. Die Aufteilung auf vier Standorte erschwerte bisher die landesweiten Auswertungen. Am 6. Juli 2011 wurde daher vom Landtag das Gesetz über die Einrichtung eines Zentralen Klinischen Krebsregisters Mecklenburg-Vorpommern (ZKKR) verabschiedet.
„Das ZKKR dient der onkologischen Qualitätssicherung und soll zur Erhöhung der Wirksamkeit und Effizienz der Krebsbehandlung in unserem Bundesland betragen. Das Gesetz regelt die Meldungen der behandelnden Ärzte und verpflichtet die regionalen Klinischen Krebsregister, die Daten der betroffenen Patienten regelmäßig an die Treuhandstelle zu übermitteln. Das ZKKR ermöglicht darüber hinaus zukünftig verlässliche Aussagen zum Krankheitsverlauf, zur Umsetzung der Leitlinien und zur Wirksamkeit der Behandlungsmaßnahmen und schließt doppelte Erfassungen von Patienten aus“, erläuterte Hoffmann.
Das Gesetz sieht vor, dass die regionalen Tumorzentren unverändert fortbestehen und weiterhin den direkten Kontakt mit den behandelnden Ärzten in Klinik und Praxis sichern. „Gemeinsames Ziel der Tumorzentren und des ZKKR ist die Sicherung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Versorgung aller Tumorpatienten in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Greifswalder Versorgungsforscher.
Ansprechpartner Universitätsmedizin Greifswald
Institut für Community Medicine
Abt. Versorgungsepidemiologie und Community Health
Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmann, MPH
Wissenschaftliche Mitarbeit:
Dipl.-Psych. Ulrike Siewert
Ellernholzstraße 1-2, 17487 Greifswald
T +49 3834 86-77 50
T +49 3834 86-69 29
E wolfgang.hoffmann@uni-greifswald.de
E ulrike.siewert@uni-greifswald.de
http://www.community-medicine.de
http://www.medizin.uni-greifswald.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Forschungsprojekte, Kooperationen
Deutsch
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