Auch "Alt-Abiturienten" dürfen sich bis zum 15 Juli 2005 bewerben
Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund verlängert den Bewerbungszeitraum für "Alt-Abiturienten". Statt wie vorgesehen zum 31. Mai können sie sich nun bis zum 15. Juli 2005 um einen Studienplatz bewerben. Damit gilt für sie der gleiche Bewerbungsschluss wie für die "Neu-Abiturienten".
Die unterschiedlichen Bewerbungstermine für Alt- und Neuabiturienten waren zum Wintersemester 2005/06 gemeinsam mit der Neuregelung des Hochschulzugangs eingeführt worden. Die Neuregelung sieht vor, dass die Universitäten in den bundesweiten NC-Studiengängen 60 Prozent der Studienplätze nach eigenen Kriterien vergeben können. Damit die ZVS als Bewerbungsportal den Hochschulen rechtzeitig die notwendigen Daten für das Auswahlverfahren zur Verfügung stellen kann, musste sie die Bewerbungsunterlagen früher einsammeln. Während die neuen Abiturienten erst Ende Juni ihre Zeugnisse erhalten und sich bis zum 15. Juli um einen Studienplatz bewerben können, wurde von den Alt-Abiturienten eine frühere Entscheidung über ihren Studienwunsch verlangt.
Die Umstellung des seit mehr als 30 Jahren geltenden Bewerbungstermins 15. Juli hat allerdings auch zu Problemen geführt. Teilweise hatten Bewerber wegen eines Auslandsaufenthaltes von der Neuregelung keine Kenntnis, teilweise waren sie von Beratungsstellen falsch unterrichtet worden oder hatten im Internet veraltete Angaben gefunden. Auch konnten einige Hochschule erst spät die Einzelheiten des Auswahlverfahrens festlegen, weil die gesetzliche Grundlagen in ihren Ländern noch nicht verabschiedet waren.
Aus diesen Gründen hat sich die ZVS entschlossen, für dieses Semester den Alt-Abiturienten auch weiterhin die Möglichkeit der Bewerbung einzuräumen. Insgesamt erwartet die ZVS rund 120 000 Anträge, von denen zurzeit rund 55 000 vorliegen.
Mit dem neuen Zulassungsverfahren hat die ZVS das Online-Bewerbungsverfahren "AntOn" weiter ausgebaut. Unter www.zvs.de werden die Bewerber interaktiv durch das Antragsformular geführt. Hilfetexte sorgen für die nötigen Erläuterungen, eine integrierte Fehleranalyse prüft gleichzeitig die Angaben und sorgt so für einen weitgehend fehlerfreien Antrag, der schließlich direkt in den Zentralrechner der ZVS gespeichert werden kann. Leider kann die ZVS noch nicht auf schriftliche Unterlagen verzichten. Das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular muss noch zusammen mit weiteren Unterlagen (unter anderem einer amtlich beglaubigten Fotokopie des Abiturzeugnisses) nach Dortmund geschickt werden. Mit der elektronischen Speicherung der Antragsdaten wird allerdings die Bewerbungsfrist gewahrt.
Auch Bewerber, die sich bereits zum letzten Semester um einen Studienplatz bemüht haben, können als Wiederbewerber den Online-Service der ZVS nutzen. Sie können sich in ihren alten Datensatz einloggen und nach entsprechender Aktualisierung ihre Daten für eine erneute Bewerbung an die ZVS zurücksenden.
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