Zugelassene Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs lassen sich jetzt einfacher finden
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute eine neue Version der Datenbank mit den Listen der für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs zugelassenen Betriebe (BLtU) freigeschaltet. Die Datenbank präsentiert sich übersichtlicher und lässt sich einfacher bedienen als ihre Vorgängerin, die sogenannte BTL-Datenbank. Auch für die Behörden erleichtert sich der Umgang mit den Daten.
Nach EU-Recht (Verordnung (EG) Nr. 853/2004) müssen bis auf definierte Ausnahmen alle Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs be- oder verarbeiten und diese in den Verkehr bringen, zugelassen sein. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die Listen der zugelassenen Betriebe ständig auf dem neuesten Stand zu halten und sie den übrigen EU-Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit die Listen in allen Mitgliedstaaten besser lesbar sind, hat die Europäische Kommission einheitliche Kriterien für deren Gestaltung herausgegeben. Diese Vorgaben werden mit der neuen Datenbank umgesetzt.
Für die Benutzer gestaltet sich die Recherche jetzt einfacher. Die neue Datenbank verfügt über eine Schnellsuch- und eine erweiterte Suchfunktion. Außerdem werden eine Generalliste mit allen Betrieben und weitere Listen zu den verschiedenen Betriebskategorien angeboten. Für alle Listen gibt es zusätzliche Filterfunktionen. Die ausgewählten Daten lassen sich über Exportfunktionen einfach herunterladen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) pflegt die Daten der zugelassenen Betriebe für Deutschland und macht diese auf der BVL-Internetseite der Öffentlichkeit zugänglich (http://apps2.bvl.bund.de/bltu).
Criteria of this press release:
Journalists
Nutrition / healthcare / nursing, Zoology / agricultural and forest sciences
transregional, national
Transfer of Science or Research
German
You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.
You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).
Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.
You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).
If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).