Nur 9% bis 11% sehen keinen Nutzen im Produktinformationsblatt bzw. im Beratungsprotokoll / Nutzeneinschätzung umso höher, je besser die finanzielle Allgemeinbildung / Besonders Verbraucher mit hoher Beratungsfrequenz finden Beratungsprotokoll und Produktinformationsblatt nützlich / Reine Bereitstellung von Informationen für Verbraucher mit geringer finanzieller Allgemeinbildung bzw. weniger Beratungserfahrung nur von eingeschränktem Nutzen
Eine der Konsequenzen, die die Politik aus den Erfahrungen der Finanzmarktkrise gezogen hat, ist die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2009. Zu deren Zielen gehörte eine gesteigerte Qualität in der Finanzberatung und eine bessere Information der Verbraucher, um so für mehr Transparenz zu sorgen und Verbraucher besser vor Falschberatung und ungeahnten Risiken zu schützen. In der Folge entstanden mit Novellierung des „Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung“ ab 01. Januar 2010 die Verpflichtung zur Erstellung von Beratungsprotokollen sowie durch das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz ab 01. Juli 2011 die Pflicht zur Einführung von Produktinformationsblättern. Seitdem sieht sich insbesondere das Beratungsprotokoll sowohl von Anbieter-, als auch Verbraucher(schutz)seite verschiedener Kritik ausgesetzt.
Während Anbieter insbesondere den erhöhten Bürokratieaufwand sowie die nicht gegebene Möglichkeit eines freiwilligen, kundenseitigen Protokollverzichts bemängeln, wird von Verbraucher(schutz)seite insbesondere die fehlende Detailgenauigkeit der erstellten Beratungsprotokolle kritisiert. Als Konsequenz des gesteigerten Beratungsaufwands und damit verbundener Kosten haben sich Kreditinstitute vermehrt aus der Aktienberatung und teilweise sogar gänzlich aus der Anlageberatung zurückgezogen, wie auch eine jüngst veröffentlichte Studie des Deutschen Aktieninstituts belegt.
Die anbieterseitig teilweise auch geäußerte Vermutung, dass Beratungsprotokoll und Produktinformationsblatt für den Kunden keinen besonderen Nutzen hätten und gerade Kunden mit einer hohen Beratungsfrequenz hierauf auch gerne verzichten würden, lässt sich in der jüngsten Studie des PFI Private Finance Institute der EBS Business School zur „Bedeutung von Vergütungsstrukturen im Nachfrageverhalten nach Finanzdienstleistungen“ indes nicht bestätigen. Vielmehr zeigt sich ein hochsignifikanter, positiver Zusammenhang zwischen der Beurteilung des Nutzens von Beratungsprotokoll und Produktinformationsblatt und der Beratungsfrequenz, insbesondere bei denjenigen, die sich halbjährlich oder öfter in finanziellen Angelegenheiten beraten lassen.
Große Mehrheit beurteilt Beratungsprotokoll und Produktinformationsblatt positiv
Die bevölkerungsrepräsentative Studie untersucht unter anderem die Einstellung von Verbrauchern zum Beratungsprotokoll und Produktinformationsblatt und zeigt, dass Verbraucher die Einführung des Beratungsprotokolls und des Produktinformationsblatts zum größten Teil positiv beurteilen. Von den 1.041 Befragten finden lediglich 9% das Produktinformationsblatt weniger oder gar nicht nützlich, beim Beratungsprotokoll sind es 11%.
Nutzeneinschätzung umso höher, je besser die finanzielle Allgemeinbildung
Obwohl die Bereitstellung zusätzlicher Informationen also offenbar von einer großen Mehrheit positiv beurteilt wird, zeigt sich, dass dies besonders auf diejenigen zutrifft, die ihre eigene finanzielle Allgemeinbildung ohnehin als (sehr) gut einschätzen. Verbraucher hingegen, die ihr Finanzwissen als sehr schlecht beurteilen und daher im besonderen Fokus der Verbraucherschutzbemühungen stehen dürften, sehen hingegen eher keinen Nutzen im Beratungsprotokoll bzw. im Produktinformationsblatt oder können keine Aussage über eine Nutzeneinschätzung treffen.
Sowohl Beratungsprotokoll als auch Produktinformationsblatt werden insbesondere dann besonders positiv beurteilt, wenn sich für die Befragten die Nachvollziehbarkeit der Beratung oder das Verständnis der Anlage verbessert haben. 87% bzw. 72% derjenigen, die angeben, sie empfinden das Beratungsprotokoll als sehr nützlich, gaben ebenfalls an, das Protokoll helfe ihnen eher oder sehr bei der Nachvollziehbarkeit der Beratung bzw. beim Erkennen der mit der Beratung und dem empfohlenen Produkt verbundenen Kosten. Ein ähnlicher Zusammenhang lässt sich beim Produktinformationsblatt finden: Zwischen 80% und 84% derjenigen, die das Produktinformationsblatt sehr nützlich finden, geben an, dass sich durch das Informationsblatt ihr Verständnis der Funktionsweise der Anlage, ihrer Chancen und Risiken sowie der mit ihr verbundenen Kosten und Provisionen verbessert habe.
Die Studienergebnisse zeigen damit, dass die reine Bereitstellung von Informationen für Verbraucher mit geringer finanzieller Allgemeinbildung bzw. weniger Beratungserfahrung nur von eingeschränktem Nutzen ist, da die erhaltenen Informationen scheinbar zu keinem zusätzlichen Erkenntnisgewinn führen. Entscheidend für den Verbraucher ist somit nicht ein „Mehr“ an Papier, sondern ein „Mehr“ an Erkenntnis. Dies erfordert eine generelle Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung in Deutschland, welche optimalerweise bereits in der schulischen Ausbildung verankert werden sollte. Nur so kann die zusätzliche Bereitstellung an Informationen auch in besseren Entscheidungen münden bzw. Fehlentscheidungen reduziert werden.
EBS hat deutschlandweit über 1.000 Verbraucher zu Ihrer Meinung befragt
Die genannten Ergebnisse sind Teil der durch das PFI Private Finance Institute der EBS Business School unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Rolf Tilmes, Dr. Ralph Jakob und Dr. Johannes Tekathen durchgeführten Studie „Bedeutung von Vergütungsstrukturen im Nachfrageverhalten nach Finanzdienstleistungen“. Im Rahmen der Studie der EBS Business School wurden bevölkerungsrepräsentativ 1.041 Privatkunden mit Beratungserfahrung in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2013 zu ihren Finanzen befragt.
Die Studie wurde von unserem Studienpartner Gschwind Software unterstützt.
Weitere Hintergrundinformationen zur Studie finden sich auf www.ebs-umfrage.de
Über das PFI Private Finance Institute
Das PFI Private Finance Institute und der Stiftungslehrstuhl Private Finance & Wealth Management der EBS Business School gehören zu den führenden deutschen Forschungs- und Weiterbildungseinrichtungen im Be-reich der nachfrageorientierten Wealth Management-Forschung mit Schwerpunkten in den Bereichen Private Finance, Private Wealth Management und Financial Planning.
Kontakt:
Prof. Dr. Rolf Tilmes
Dr. Ralph Jakob
Dr. Johannes Tekathen
PFI Private Finance Institute
EBS Business School
Hauptstr. 31
65375 Oestrich-Winkel
Tel: (0 67 23) 88 88-0
Fax.: (0 67 23) 88 88-11
eMail: pfi@ebs.edu
Criteria of this press release:
Journalists, all interested persons
Economics / business administration
transregional, national
Miscellaneous scientific news/publications, Research results
German
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