Christian Walter auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Jena berufen
Jena (14.02.05) Für den Juristen Prof. Dr. Christian Walter wird es immer da spannend, wo verschiedene gesetzliche Regelungen aufeinander treffen. Der neue Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Jena interessiert sich für Rechtsfragen, bei denen Kollisionen zwischen zwei Rechtsbereichen aufgelöst werden müssen, z. B. wenn sich im Grundgesetz Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht gegenüberstehen.
Zu letzterem Thema hat der neu ernannte Professor der Friedrich-Schiller-Universität 2004 an der Heidelberger Universität seine Habilitation zum Religionsverfassungsrecht vorgelegt. "Im Grundgesetz von 1949 wird auf Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung von 1919 verwiesen", erklärt Prof. Walter. Die immer stärker säkularisierte Gesellschaft, die "Zuwanderung" der neuen Religionsgemeinschaft Islam, diese Tendenzen ließen ihn fragen, ob im Staatskirchenrecht nicht grundlegendere Änderungen vorgenommen werden müssen.
Darf z. B. ein katholisches Krankenhaus einen Maler entlassen, weil er sich scheiden lässt und wieder heiratet? Jedes Arbeitsgericht würde dem Anstreicher wohl Recht geben, doch der Fall liegt außerhalb des Kompetenzbereiches der staatlichen Gerichte. Die Kirche als Institution hat allein die Entscheidungsgewalt. "Hier kollidiert also kirchliches Recht mit dem Grundgesetz, das die Religionsfreiheit garantiert und auch das Heiratsrecht besagt ja nicht, dass man dies nur einmal tun darf", zeigt Walter die Problematik auf.
Seine Affinität zu politischen Themen und Sprachen hatten ihn 1987 ein Jurastudium in seiner Heimatstadt Würzburg aufnehmen lassen. Seinem Faible fürs Französische gab er bereits während des Studiums nach und hörte völkerrechtliche Vorlesungen an der Universität Genf. Nach seiner gleich doppelt, durch die Max-Planck-Gesellschaft und die Universität Heidelberg, ausgezeichneten Doktorarbeit (1995) zum Thema "Regionalorganisationen und Vereinte Nationen" und der 2. Staatsprüfung (1996), forschte er an der Universität Montpellier und an der Harvard Law School.
Zurück in Deutschland arbeitete er zwei Jahre am Bundesverfassungsgericht. "Die Arbeitsweise ist anders als an der Universität, denn die Fälle sind ja vorgegeben und man muss sich unbekanntes Terrain erschließen", berichtet Walter. Er bearbeitete Fälle, in denen es um die Umsetzung völkerrechtlicher Regelungen im nationalen deutschen Recht ging. Die eingangs erwähnte Kollisionsproblematik zieht sich wie ein roter Faden durch seine Forschungen, denen er sich dann auch als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg bis zum Abschluss seiner Habilitation widmete.
Aktuell beschäftigt er sich mit einer neuen umweltrechtlichen EU-Regelung, die sich nicht ohne weiteres mit dem deutschen Verwaltungsrecht vereinbaren lässt. "Sinnvoll wäre es natürlich, vor der Vertragsunterzeichnung zu prüfen, ob die Neuregelung nicht mit den nationalen Vorschriften kollidiert", sagt Walter. Aber oft entwickelten völkerrechtliche Abkommen eine gewisse Eigendynamik. Im konkreten Fall sei nun zu ermitteln, wie eine neue Richtlinie, die Umweltverbänden das Recht auf Auskunftsklagen gewährt, am sinnvollsten in Deutschland umgesetzt werden kann. Einen weiteren Schwerpunkt setzt Walter auf Fragen des internationalen Wirtschaftsrechts, zu dem er bereits Lehrveranstaltungen im vergangenen Semester angeboten hat.
Kontakt:
Prof. Dr. Christian Walter
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena
Carl-Zeiß-Str. 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942260
E-Mail: christian.walter@recht.uni-jena.de
Der neue Rechtswissenschaftler der Universität Jena: Prof. Dr. Christian Walter.
Foto: Scheere/FSU-Fotozentrum
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Die korrekte E-Mail-Adresse von Prof. Walter lautet: c.walter@recht.uni-jena.de.
Criteria of this press release:
Law, Politics
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