Deutsche Wildtier Stiftung begrüßt die Entscheidung der bayerischen Landesregierung zukünftig den Wildtierinteressen mehr Gewicht einzuräumen.
Hamburg, 21.02.2005. Mehr als 1 Mio. Hektar Ackerflächen werden jedes Jahr aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen. Diese so genannten Stilllegungs-flächen könnten wertvoller Lebensraum für viele Wildtiere sein. Bisher werden für diese Brachflächen allerdings nur dann Agrarprämien gezahlt, wenn diese in "gutem landwirtschaftlichem und ökologischen Zustand" gehalten werden. Unklar bleibt in welchen Zeitabständen die hierzu erforderlichen Pflegemaßnahmen, z.B. das Mulchen, durchzuführen sind.
Der bayerische Landwirtschaftsminister Josef Miller hat jetzt entschieden, noch in diesem Frühjahr eine Verordnung zu erlassen, die den Wildtierinteressen mehr Gewicht gibt. Sie ermöglicht, dass die Landwirtschaftsämter zukünftig gemeinsam mit den Unteren Naturschutzbehörden Ausnahmen vom so genannten Mulch- und Instandhaltungsgebot erlassen. Die neue Verordnung soll den Landwirten Rechtssicherheit geben und Bemühungen um eine wildtierfreundliche Gestaltung von Stilllegungsflächen honorieren.
Mit diesem Schritt konkretisiert Bayern als erstes Bundesland eine im Bundesrat beschlossene Regelung, die eine Verpflichtung zur jährlichen Mulchen von Stilllegungsflächen nicht mehr explizit vorschreibt. Die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßt diesen Schritt und fordert die übrigen Landesregierungen auf, dem bayerischen Beispiel zu folgen.
Kontakt
Deutsche Wildtier Stiftung
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Billbrookdeich 210
22113 Hamburg
Tel: 040 / 73 33 93 32
Fax: 040 / 7 33 02 78
E-Mail: S.Holst@DeWiSt.de
www.DeutscheWildtierStiftung.de
Bankverbindung: HSH Nordbank
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http://"www.DeutscheWildtierStiftung.de"
Criteria of this press release:
Biology, Environment / ecology, Information technology, Law, Oceanology / climate, Politics, Zoology / agricultural and forest sciences
transregional, national
Science policy, Transfer of Science or Research
German

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