Jeder legale Job ist zumutbar - auch wenn Lohn oder Gehalt weit unter Tarif liegen. Das ist die Rechtslage für Arbeitslose nach Hartz IV, wenn sie ihren Anspruch auf Unterstützung nicht verlieren wollen. Doch was sehen die Tarifverträge vor?
Das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung gibt auf einer neu eingerichteten Internetseite einen Überblick über die untersten Tarifvergütungen für ArbeiterInnen und Angestellte in über 30 Branchen mit über 250 regionalen Tarifbereichen. "Weniger sollte niemand verdienen", sagte der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Dr. Reinhard Bispinck, anlässlich der Freischaltung der Webseite www.tarifspiegel.de. "Allerdings gelten diese Tarifstandards nur für Gewerkschaftsmitglieder und nur in tarifgebundenen Betrieben."
Doch auch für alle anderen Betroffenen ist die Datenbank eine Orientierungshilfe. Liegt der Lohn für den neuen Job um mehr als 30 Prozent unter dem vergleichbaren Tariflohn, ist das Entgelt möglicherweise "sittenwidrig" und das Arbeitsangebot damit nicht mehr zumutbar.
Criteria of this press release:
Economics / business administration, Law, Politics
transregional, national
Research results, Transfer of Science or Research
German
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