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03/18/2005 13:58

Kriterien zu den Abschlussbezeichnungen Arts bzw. Science in Wirtschaftswissenschaften

Dipl.-Päd. Detlev Kran, MBA(USA) Marketing & PR
FIBAA

    Die FIBAA-Akkreditierungskommission hat in ihrer letzten Sitzung am 27./28. Februar 2005 Deskriptoren für die Entscheidung über die Abschlussbezeichnung Arts oder Science im Bereich der wirtschaftwissenschaftlich orientierten Studiengänge definiert. Der Abschlussgrad Bachelor oder Master of Science wird dann akzeptiert, wenn nachgewiesen werden kann, dass quantitative betriebs- und volkswirtschaftliche Methoden/Fragestellungen in signifikanter Weise zum Einsatz kommen und den Studiengang prägen.

    Ausgangslage für Deutschland: Die Kultusministerkonferenz hat für Deutschland vorgegeben, die Entscheidung über die Abschlussbezeichnung Arts oder Science bei Wirtschaftswissenschaften (dies gilt auch für die Ingenieurwissenschaften) abhängig zu machen von der inhaltlichen Ausrichtung des Studienganges. Zugleich hat sie darauf hingewiesen, dass bei interdisziplinären Studiengängen die Abschlussbezeichnung sich danach richtet, was in diesem Studiengang fachlich überwiegt. Die Frage, ob der Studiengang (das gilt nur für Masterstudiengänge) stärker anwendungs- oder stärker forschungsorientiert ist, ist unabhängig von der Abschlussbezeichnung zu beantworten und präjudiziert die Abschlussbezeichnung nicht.

    Akkreditierungsrat: Angesichts der Vorgaben der Kultusministerkonferenz und der in einzelnen Bundesländern gemachten Erfahrungen, dass die Länder keine einheitlichen Verfahrenshinweise zu geben in der Lage sind, haben die Akkreditierungsagenturen den Akkreditierungsrat gebeten, Kriterien für ein nachvollziehbares Verfahren vorzugeben. Dies beabsichtigt der Akkreditierungsrat auch zu tun; dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein neuer Akkreditierungsrat mit neuem Statut installiert worden ist, der erst noch "Tritt fassen" muss.

    Verfahren der FIBAA: Bis zu den Vorgaben des Akkreditierungsrates wird die FIBAA, da sie zwischenzeitlich entscheidungsfähig sein muss, folgendermaßen vorgehen:

    · Es ist zu berücksichtigen, dass die KMK den Abschlussbezeichnungen Arts und Science bestimmte Fächergruppen zuordnet: bei Arts die Fächergruppen Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, bei Science die Fächergruppen Mathematik, Naturwissenschaften, Technik, Agrar- und Fortwirtschaft, Ernährungswissenschaften.

    · Der Abschlussgrad Bachelor oder Master of Science wird dann akzeptiert, wenn "quasi als roter Faden" nachgewiesen wird, dass quantitative betriebs- und volkswirtschaftliche Methoden/Fragestellungen in signifikanter Weise zum Einsatz kommen und den Studiengang prägen (also keine Insellösungen).

    · Wenn - wie in Österreich und in der Schweiz - die Länder die Bezeichnung des Abschlussgrades den Hochschulen freistellen, wird die FIBAA die Vorgehensweise der Hochschule respektieren, was Fragen nach der Begründung nicht ausschließt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Patrick Schauff

    ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

    Patrick Schauff M.A.
    Wissenschaftlicher Mitarbeiter
    FIBAA
    Adenauerallee 73
    D-53113 Bonn
    Tel.: 0049 (0) 228 - 280 356 - 0 ; Durchwahl - 2
    Fax: 0049 (0) 228 - 280 356 - 9
    E-Mail: schauff@fibaa.de
    http://www.fibaa.de


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    Criteria of this press release:
    Economics / business administration
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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