Reformfreudigkeit zahlt sich aus: Weil die Ruhr-Universität Bochum bundesweit führend ist bei der Umsetzung der gestuften Studiengänge, bekommt sie nun den höchsten Anteil der eingenommenen Studiengebühren aus dem Studienkonten- und -finanzierungsgesetz NRW. Drei Millionen Euro erhält die RUB und ist damit die Universität (nach der FernUni Hagen), der die Landesregierung die meisten Mittel zuweist. Insgesamt schüttet das Land in diesem Jahr 45 Millionen Euro an die NRW-Hochschulen aus.
Bochum, 07.04.2005
Nr. 107
Reformfreudigkeit zahlt sich aus
RUB bekommt 3 Mio. Euro aus Studiengebühren
Anerkennung der RUB-Studienreform
Reformfreudigkeit zahlt sich aus: Weil die Ruhr-Universität Bochum bundesweit führend ist bei der Umsetzung der gestuften Studiengänge, bekommt sie nun den höchsten Anteil der eingenommenen Studiengebühren aus dem Studienkonten- und -finanzierungsgesetz NRW. Drei Millionen Euro erhält die RUB und ist damit die Universität (nach der FernUni Hagen), der die Landesregierung die meisten Mittel zuweist. Insgesamt schüttet das Land in diesem Jahr 45 Millionen Euro an die NRW-Hochschulen aus. "Wir freuen uns enorm über diese Anerkennung unserer Studienreform in den letzten Jahren", sagt Prof. Dr.-Ing. Gerhard Wagner, Rektor der RUB: "Wir sind sicher, dass sich diese Anstrengungen in Zukunft noch positiver auswirken werden."
Die Lehre verbessern
"Die Landesregierung hält damit Wort, die Hochschulen an den Studienkonteneinnahmen zu beteiligen. Das Geld muss nun vor allem dafür eingesetzt werden, die Lehre zu verbessern", so NRW-Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft heute in Düsseldorf. Die Kriterien für die Verteilung der Mittel waren vor allem die Umsetzung der neuen Abschlüsse Bachelor und Master sowie Maßnahmen der Qualitätsverbesserung der Lehre.
100 gestufte Studiengänge in Bochum
Die RUB ist besonders weit bei der Umstellung auf die gestuften Bachelor- und Masterstudiengänge: Flächendeckend sind sie in den Geistes- und Naturwissenschaften eingeführt, insgesamt umfasst das Angebot ca. 100 B.A.- und M.A.-Studiengänge. Rund 9.000 junge Leute studieren in Bochum derzeit in diesem gestuften System. So sind allein 60 Prozent aller Studienanfänger in gestuften Fächern eingeschrieben.
Studienkonten in NRW
Das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz NRW (StKFG) gilt seit Sommersemester 2004: Demnach erhalten alle Studierenden in Nordrhein-Westfalen ein so genanntes Studienkonto. Überschreiten sie (im Regelfall) die anderthalbfache Regelstudienzeit, müssen sie Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester bezahlen. Auf Antrag gibt es Bonusguthaben oder bestimmte Härtefallregelungen, zum Beispiel für studierende Eltern oder Prüfungskandidaten.
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