Historiker tagen zum Landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755 in seiner Zeit
Am 22. und 23. April stellen Historiker und Archivare Politik und Lebenswirklichkeit Mecklenburgs im 18. und 19. Jahrhundert vor.
Die Tagung, die von der Historischen Kommission für Mecklenburg und der Universität Rostock organisiert wurde, wird am 22. April um 13.30 Uhr in der Aula des Universitätshauptgebäudes mit Grußworten des stellv. Ministerpräsidenten, Prof. Dr. Wolfgang Methling, des Innenministers, Dr. Gottfried Timm, der 1. Vizepräsidentin des Landtages, Renate Holznagel, des Oberbürgermeisters der Stadt Rostock, Roland Methling und des Rektors der Universität, Prof. Dr. Hans Jürgen Wendel, eröffnet.
Der Anlass der Tagung bezieht sich auf ein zentrales historisches Ereignis des Landes vor 250 Jahren: die Unterzeichnung des Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich am 18. und 19. April 1755 in Rostock.
Hinter dem barocken Namen dieses Vertrages verbirgt sich eine Art mecklenburgisches Grundgesetz. Bis zur Revolution von 1918 prägte es mehr als anderthalb Jahrhunderte die politischen und wirtschaftlichen Geschicke und das Gesicht Mecklenburgs als Guts- und Agrarland. Die 530 Paragraphen des Erbvergleichs von 1755 enthielten grundlegende Bestimmungen über das Steuerwesen, das Münzwesen, die Zölle, die Klöster, das Militär- und Polizeiwesen, das Gerichtswesen, die Leibeigenschaft, Lehnswesen, Kirchen- und Pfarrsachen sowie das Zunftwesen und das ländliche Handwerk. Die Herzöge und Großherzöge von Strelitz und Schwerin verzichten dabei endgültig auf eine starke Stellung im Land. Ihre untereinander sowie gegen den Adel und die Städte des Landes bestehenden Streitigkeiten beschäftigten regelmäßig auch die Reichspolitik. Fürstliche Doppelherrschaft und eine ständische Mitregierung, die seit 1893 ihren Sitz im Rostocker Ständehaus nahm, standen darüber hinaus mehr als einmal der Durchsetzung von Reformen entgegen.
Zeigte sich Mecklenburg aufgeschlossen gegenüber den Modernisierungen im Zeitalter von Eisenbahn und Industrialisierung, so blieb sein politisches System bis zur Novemberrevolution von 1918 unverändert. Der Ständestaat wurde zum Sonderfall im konstitutionellen Europa und zum Thema zeitgenössischer Kritik und Satire, deren Nachhall bis heute in einer vermeintlichen Rückständigkeit mecklenburgischer Geschichte widerklingt. Dabei handelt es sich freilich um ein Vorurteil, das sich, so der Grundtenor der Tagung, nicht pauschal aufrechterhalten lässt. Begleitet wird die Veranstaltung durch eine Ausstellung, die unter anderem das Original des Vertrages zeigt.
Dr. Anke John
Historisches Institut
Philosophische Fakultät
Universität Rostock
18051 Rostock
Tel.: +49 381 498 2726
Fax: +49 381 498 2720
E-Mail: anke.john@uni-rostock.de
Criteria of this press release:
History / archaeology, Law, Politics, Social studies
regional
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