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05/05/1999 15:01

RUB-Theologen ehren Verfassungsrichter Böckenförde

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Für sein wegweisendes Werk zum Verhältnis Kirche und Staat zeichnet die Katholisch-Theologische Fakultät der RUB den ehemaligen Verfassungrichter Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde mit der Ehrendoktorwürde aus. Termin: 12. Mai 1999, 10 Uhr.

    Bochum, 05.05.1999
    Nr. 98

    Ehrendokorwürde für Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde
    Katholische-Theologen der RUB ehren ehemaligen Verfassungsrichter
    Vordenker in der Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat

    "Dann gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, aber gebt Gott, was Gott gehört" - das Verhältnis von Staat und Kirche beschäftigte von Anfang an den ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde. Für sein wegweisendes Werk zeichnet die Katholisch-Theologische Fakultät der RUB diesen engagierten Katholiken mit der Ehrendoktorwürde aus. Sie wird ihm in Beisein von viel Prominenz in einer Feierstunde am 12. Mai 1999 (10 Uhr, H-GA10) überreicht. Die Medien sind herzlich willkommen; Programm siehe unten.

    Programmfolge

    Nach Begrüßungen durch den Dekan der Fakultät, Prof. Dr. theol. Wendelin Knoch, RUB-Rektor Prof. Dr. Dietmar Petzina und Bischof Dr. Hubert Luthe (Bistum Essen) hält Prof. Dr. theol. Hermann Josef Pottmeyer die Laudatio. Der Überreichung der Urkunde folgt der Festvortrag von Prof. Böckenförde: "Überlegungen zu einer Theologie des modernen säkularen Rechts". Anschließend sprechen Grußworte: Prof. Dr. Rolf Grawert (Öffentliches Recht, Juristische Fakultät der RUB), Prof. Dr. Karl Lehmann (Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz), Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz (ehem. Verfassungsrichter) und Dr. h.c. Johannes Rau (Ministerpräsident a.D.).

    Vordenker

    Der Rechtsgelehrte, Philosoph und Geschichtswissenschaftler Prof. Böckenförde gehört zu den Vordenkern in der öffentlichen Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche in der jüngeren und in der aktuellen deutschen Geschichte. Mit seinem wegweisenden Aufsatz über den "Katholizismus im Jahre 1933" setzte er die Diskussion über die schuldhafte Verstrickung von Kirche und NS-Staat in Gang. Als Bekenner zur Demokratie hat er sich stets darum bemüht, das von der (katholischen) Kirche nur schwach geleistete Ja zum demokratischen Staat zu verstärken.

    Lebenswerk

    Als Verfassungsjurist interessierte sich Böckenförde vornehmlich für Unterscheidungen von Gesetz und gesetzgebender Gewalt, der Organisationsgewalt und dem Verhältnis von Staat und Individium. Einen erheblichen Teil seiner wissenschaftlichen Arbeit ist dem Verhältnis von Staat und Kirche sowie Kirche und Politik gewidmet. In seinem dreibändigem Werk "Schriften zu Staat, Gesellschaft, Kirche (1988)" hat er sich zunächst mit dem Verhältnis von (katholischer) Kirche und NS-Staat beschäftigt: Wo und wie hat die Kirche sich schuldig gemacht? Wo steht der einzelne Christ innerhalb seiner Kirche? Und vor allem - "Wie läßt sich ein erneuter Sündenfall wie der von 1933 dank eines verstärkten Engagements der Intellektuellen verhindern? Sodann stand das Verhältnis von Kirche und demokratischen Staat im Mittelpunkt. Dabei gilt ihm das Bekenntnis zur modernen Demokratie als Grundbedingung politischen und kirchlichen Handelns.

    Biographisches

    Ernst-Wolfgang Böckenförde wurde am 19.09.1930 in Kassel geboren. Nach dem Studium von Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophie wurde er 1956 in Münster zum Doktor des Rechts und 1961 zum Doktor der Philosophie in München promoviert. Von 1959 bis 1964 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Öffentliches Recht und Politik an der Uni Münster. 1964 habilitierte er sich für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungs- und Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Einen Lehrstuhl für öffentliches Recht, Ver-fas-sungs- und Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie hatte er von 1964 bis 1969 an der Universität Heidelberg inne, ebenso von 1969 bis 1977 in Bielefeld und von 1977 bis zu seiner Emeritierung 1995 in Freiburg i.Br. Seit 1970 ist er Mitglied der Rheinisch-westfälischen Akademie der Wissenschaften, Düsseldorf; von 1970 bis 1976 war er in der Enquete-Kommision Verfassungsreform des Deutschen Bundestages. Der Reuchlin-Preis der Stadt Pforzheim wurde ihm 1978 überreicht. Von 1983 bis 1996 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts als Mitglied des Zweiten Senats. 1987 verlieh ihm die Universität Basel/Schweiz die Ehrendoktorwürde.

    Weitere Informationen

    Prof. Dr. Wendelin Knoch, Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät, Ruhr-Universität Bochum, 44780 Bochum, Tel. 0234/700-2620


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    Criteria of this press release:
    History / archaeology, Law, Philosophy / ethics, Politics, Religion
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Personnel announcements
    German


     

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