Einmütige Verabschiedung am 13. Juli 2005
Im Fall der Einführung von Studiengebühren muss gewährleistet sein, dass die Chancengleichheit zur Teilnahme an einem universitären Studium gewahrt bleibt. Finanzmittel, die durch Studiengebühren entstehen, sollen den Hochschulen uneingeschränkt zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung stehen, Kreditausfälle dürfen nicht zu Lasten der Hochschulen gehen. Dies sind die Kernaussagen einer Resolution an Parlament und Wissenschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg, die der Senat der Universität Hohenheim auf seiner heutigen Sitzung einmütig verabschiedete.
Außerdem fordert der Senat eine garantierte Vorfinanzierung für eingeschriebene Studienberechtigte während der Studienzeit sowie niedrige Zinssätze und ein System der nachlaufenden Zahlungsleistung für alle Studierende, die für die Studiengebühren Kredite aufnehmen müssten. Wichtige Forderung ist, dass Kreditausfälle nicht zu Lasten der Universitäten gehen.
Von den Hochschulen sollen die Finanzmittel aus Studiengebühren uneingeschränkt zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden. Für die genaue Verwendung soll den Studierenden ein Vorschlagsrecht zustehen.
Der genaue Wortlaut der Resolution lautet:
Resolution zur Einführung von Studiengebühren
Auch wenn die Mitglieder des Hohenheimer Senats zur Einführung von Studiengebühren durchaus kontroverse Meinungen vertreten, so besteht jedoch völlige Einigkeit darin, dass bei der Einführung von Studiengebühren der Grundsatz der unauflöslichen Kopplung von Beitragsleistungen der Studierenden und den daraus finanzierbaren Leistungsverbesserun-gen für ihre universitäre Ausbildung gelten muss. Diese Forderung richtet sich an das Parla-ment des Landes Baden-Württemberg bei der Gesetzgebung, an das Ministerium für Wis-senschaft, Forschung und Kunst bei der Gestaltung der Durchführungsbestimmungen sowie an die Universität bei der Verwirklichung von Detailzielen zur Schaffung einer verbesserten Position der Absolventen im internationalen Wettbewerb um die besten Tätigkeitsfelder.
Die Einführung von Studiengebühren setzt damit in besonderer Weise die Beachtung der nachfolgenden Forderungen voraus:
1. Die Chancengleichheit zur Teilnahme an einem universitären Studium muss gewahrt bleiben. Das Gebührensystem ist so zu gestalten, dass persönliche soziale Härten vermieden werden. Chancengleichheit bedeutet auch die angemessene Berechti-gung für Nicht-EU-Ausländer. Dabei sind insbesondere Modelle zu entwickeln, die auch besonders bedürftigen Personen aus Entwicklungsländern den Zugang zur Uni-versität ermöglichen.
2. Es wird ein System der nachlaufenden Zahlungsleistung eingerichtet. Eine Kopplung an das System der staatlichen Ausbildungsförderung (BAföG) ist unerlässlich.
3. Alle Studienberechtigten, die an einer Hochschule eingeschrieben sind, haben An-spruch auf Vorfinanzierung während der Studienzeit. Die Rückzahlungen dürfen erst gefordert werden, wenn ein ausreichendes persönliches Einkommen erzielt wird. Für die Kreditfinanzierung werden niedrige Zinssätze gefordert.
4. Kreditausfälle dürfen nicht zu Lasten der Universitäten gehen
5. Die den Hochschulen über Studiengebühren zur Verfügung stehenden Finanzmittel werden uneingeschränkt zur Verbesserung der Lehre eingesetzt. Dies umfasst den gesamten Bereich einer verbesserten Sachausstattung bis hin zu einer Unterstützung im forschenden Lernen.
6. Den Studierenden steht bei der Verwendung der Finanzmittel ein Vorschlagsrecht zu.
Die Entscheidungsträger der Politik verpflichten sich, Studiengebühren uneinge-schränkt den Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Studiengebühren sind zusätzli-che Finanzmittel für Studierende. Diese Finanzmittel dürfen nicht zur Kompensation von Minderzuweisungen an die Hochschulen herangezogen werden.
Criteria of this press release:
interdisciplinary
regional
Organisational matters
German
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