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06/22/1999 16:15

RUB-Studie zu "Wohnraumbeschaffung durch Kooperation"

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Die Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt "Wohnraumbeschaffung durch Kooperation - Zusammenarbeit von Gemeinden, Wohnungswirtschaft und Wohlfahrtspflege als Instrument zur Versorgung von Haushalten mit dringendem Wohnungsbedarf" stellte kürzlich das Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt und Regionalentwicklung GmbH an der RUB (InWIS) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Bonn vor.

    Bochum, 22.06.1999
    Nr. 144

    Alleinerziehende und Ausländer bleiben auf der Strecke
    Wissenschaftler für mehr Kooperation auf dem Wohnungsmarkt
    RUB-Studie zu "Wohnraumbeschaffung durch Kooperation"

    Trotz der Entspannung am Wohnungsmarkt haben nach wie vor wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte, kinderreiche Familien vor allem ausländischer Nationalität, Alleinerziehende, überschuldete Haushalte es schwer, eine Wohnung zu finden. Gleichzeitig sinkt deutlich der Bestand belegungsgebundener Wohnungen wegen der auslaufenden Sozialbindung. Mit dem sozialen Wohnungsneubau allein lassen sich die Versorgungsprobleme nicht bewältigen. Es können aber zusätzliche Belegungsmöglichkeiten im vorhandenen Wohnungsbestand gewonnen werden, wenn Gemeinden, Wohnungswirtschaft und Träger der freien Wohlfahrtspflege bei der Unterbringung bedürftiger Haushalte eng miteinander kooperieren. Die Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt "Wohnraumbeschaffung durch Kooperation - Zusammenarbeit von Gemeinden, Wohnungswirtschaft und Wohlfahrtspflege als Instrument zur Versorgung von Haushalten mit dringendem Wohnungsbedarf" stellte kürzlich das Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt und Regionalentwicklung GmbH an der RUB (InWIS) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Bonn vor.

    Gute Chancen durch Kooperation

    Demnach weisen Kooperationen bereits einen überraschend hohen Verbreitungsgrad auf: Repräsentative Umfrageergebnisse zeigen, daß sie in mehr als jeder zweiten bundesdeutschen Kommune mit mehr als 50.000 Einwohnern praktiziert werden. Über Kooperation konnten beispielsweise im Jahr 1996 pro Kommune durchschnittlich 200 zusätzliche Belegungsmöglichkeiten aus dem Wohnungsbestand gewonnen werden, in Großstädten erhöhte sich der Wert sogar auf 450 Wohnungen. In vielen Kommunen kann dieses Ergebnis mit den Fertigstellungszahlen im sozialen Wohnungsneubau konkurrieren.

    Potentiale noch längst nicht ausgeschöpft

    Kooperationen ermöglichen auch unter engen finanzpolitischen Spielräumen, die Ziele einer sozialen Wohnungspolitik zu erreichen. Die soziale Wirksamkeit wird allerdings eingeschränkt durch ein Mietniveau, das die Zahlungsfähigkeit der nachfragenden Haushalte übersteigt. Die Versorgungspotentiale, die Kooperationen zur Wohnraummobilisierung im Bestand bieten, werden aufgrund verschiedener Engpässe häufig nicht ausgeschöpft. Hierzu gehören ein zu geringer Einsatz an sozialer Beratung und Betreuung von Mietern, eine mangelnde Vernetzung von Zuständigkeiten vor allem in der öffentlichen Verwaltung, hohe Kosten für die Vermieter durch Mietausfälle und notwendige Wohnungsrenovierungen, eine geringe Vermietermitwirkungsbereitschaft und eine unzureichende Belegungssteuerung mit der Folge sozialer Entmischung in den Wohnungsbeständen. In den meisten Städten mit Kooperationen ist nur das kommunale Wohnungsunternehmen zur Kooperation verpflichtet worden. Dieses wird dann überfordert, wenn es sämtliche Wohnungssuchende zu versorgen hat, die von den übrigen Vermietern abgelehnt werden.

    Ziel: Regionale Versorgungsverbünde aufzubauen

    Nach den Ergebnissen von InWIS muß das Ziel dagegen sein, regionale Wohnungsversorgungsverbünde aufzubauen, an denen die Kommune, soziale Träger und möglichst viele Vermieter - Wohnungsgesellschaften, Woh-nungs-genossenschaften, private Vermieter - beteiligt sind. Die beteiligten Vermieter verpflichten sich, eine bestimmte Anzahl an Wohnungssuchenden zu versorgen, die vom Wohnungsamt oder den sozialen Trägern benannt werden. Dieses Modell wird aber nur funktionieren, wenn der Wohnungswirtschaft die höheren wirtschaftlichen Risiken - vor allem Mietausfallrisiken und Instand-setzungskosten - abgenommen werden. Dazu sollte die Kommune eine Garantie zur Übernahme der Mietzahlungen und etwaiger Instandsetzungskosten gewähren, wenn Wohnungen an Wohnungssuchende in besonderen Problemlagen (z.B. mit psychosozialen Problemen und Verhaltensauffällig-keiten) vermietet werden. Dazu gehört aber auch die Sicherstellung ausreichender sozialer Betreuungsleistungen für Mieter durch die Kommune oder die verstärkt in die Kooperation einzubeziehenden sozialen Träger. Eine größere Verteilungsmasse an Wohnraum erhöht die Chancen für eine sozial ausgewogene Belegungssteuerung in den Wohngebieten.

    Fehlbelegungsabgabe senken oder abschaffen

    Gleichzeitig sollten aber von den Bundesländern auch die Möglichkeiten zur Absenkung oder Aussetzung der Fehlbelegungsabgabe genutzt und auf kommunaler Ebene eine gemeinsame, differenzierte Belegungsstrategie aller an der Kooperation beteiligten Institutionen entwickelt werden. Um die Qualität der Zusammenarbeit auf lokaler Ebene zu verbessern, bedarf es vor allem auf seiten der kommunalen Ämter der Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen in den Bereichen der Wohnraumsicherung und Wohnraumbeschaffung. Dies kann z.B. durch eine ämterübergreifende Arbeitsorganisation erreicht werden, bei der die relevanten Zuständigkeitsbereiche des Wohnungsamtes, des Sozialamtes, des Jugend- und des Ordnungsamtes in einer Koordinationsstelle zusammengefaßt werden.

    Besser ohne Zwang

    Schließlich ist der Wohnungsbestand die wichtigste wohnungspolitische Ressource, über die wir verfügen. Eine optimierte Bestandsnutzung würde helfen, die wohnungspolitischen Versorgungsprobleme zu lösen und die knappen öffentlichen Mittel weitaus effizienter einzusetzen. Der Abschluß von weitreichenden Kooperationsvereinbarungen ist für alle Beteiligten auch besser als die Anwendung des § 5a Wohnungsbindungsgesetz, der der Kommune ein Verfügungsrecht über alle Sozialwohnungen einräumt.

    Weitere Informationen

    PD Dr. Volker Eichener, InWIS GmbH, Springorumallee 20, 44795 Bochum, Telefon: 0234/9447-700, Fax: 0234/9447-777, e-mail: InWIS@t-online.de


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    Criteria of this press release:
    Construction / architecture, Economics / business administration, Law, Politics, Social studies
    transregional, national
    Research results
    German


     

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