HRK-Plenum entwickelt Handreichungen zur Durchführung von Auswahlgesprächen
Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 5. Juli in Bonn Handreichungen für Auswahlgespräche der Hochschulen für die Zulassung von Studienbewerbern zur Kenntnis genommen und empfohlen, diese an die Hochschulen weiterzuleiten. Anlass ist die Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG), die ab Wintersemester 2000/01 ein hochschuleigenes Auswahlverfahren für 20 Prozent der Studienplätze in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen vorsieht (sogenannte Hochschulquote).
Das HRK-Plenum hat gleichzeitig erneut die restriktive Ausgestaltung der Hochschulauswahlverfahren kritisiert. "Das HRG räumt den Hochschulen nur ein nachrangiges Entscheidungsrecht ein und schränkt ihre Möglichkeiten zur Gestaltung des Verfahrens stark ein. Die Länder haben darüber hinaus weitere Regeln beschlossen, die das Instrument der Hochschulquote wirkungslos machen. Dazu gehören das Verbot der Gewichtung von Einzelnoten des Abiturzeugnisses sowie die Durchführung von Nachrückverfahren durch die ZVS nach Abschluss der Hochschulverfahren", so HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried. Letzteres habe zur Konsequenz, dass einer Hochschule Bewerberinnen oder Bewerber, die von ihr in ihrem eigenen Verfahren bereits abgelehnt wurden, doch noch zugewiesen werden könnten.
Trotz dieser Restriktionen wollen einige Hochschulen Auswahlgespräche mit den Studienbewerberinnen und -bewerbern führen. Sie erkennen damit an, dass mit der Hochschulquote ein Element in das Zulassungsverfahren eingeführt wurde, das im Grundsatz einen richtigen Schritt hin zu mehr Autonomie und Selbständigkeit der Hochschulen darstellt.
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