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10/20/2005 15:31

"Studiengebührenmodelle können unterschiedlich sein"

Biljana Bojic Pressestelle
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

    Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg sieht beim Thema Studien-gebühren "eine Chance für einen produktiven Wettbewerbsföderalismus". Die Gebührenmodelle der Länder könnten durchaus unterschiedlich ausgestaltet sein, erklärte Frankenberg am 20. Oktober in Stuttgart. Einem föderalen Wett-streit um die besten Lösungen stehe nicht entgegen, dass "diejenigen Länder, die Studiengebühren einführen, sich etwa über die Darlehensmodalitäten abstimmen, da insbesondere Studierende, die ihr Studium in verschiedenen Ländern absolvieren, an vergleichbaren Darlehensverträgen interessiert sind". Darüber hinaus sehe er keinen Bedarf für länderübergreifende Regelungen, betonte der Minister im Vorfeld eine Sitzung der "Arbeitsgruppe Hochschulfinanzierung", zu der sich Wissenschaftsminister der Länder am 21. Oktober in Mannheim treffen.

    Die Sozialverträglichkeit von Studiengebühren muss nach Frankenbergs Worten "conditio sine qua non eines jeden Studiengebührenmodells in Deutschland" sein. Das Bundesverfassungsgericht habe diesem Prinzip eine zentrale Bedeutung zugemessen. "Die Sozialverträglichkeit wird nach den vorliegenden Konzeptionen der Länder durch ein Darlehensangebot sicher gestellt, das für alle Studierenden gilt und nicht etwa auf Landeskinder beschränkt ist." Daneben sollen nach dem baden-württembergischen Gesetzentwurf eine Reihe von Studierendengruppen von der Gebührenzahlung ausgenommen werden.

    Der Minister verwies auch darauf, dass dem Bundesverfassungsgericht zufolge bei einer Gebührenhöhe von 500 € pro Semester weder Mobilitätshindernisse noch eine spürbare Umlenkung von Studierendenströmen zu erwarten seien. Frankenberg: "Aus den genannten Gründen sehe ich die Einführung von Studiengebühren als Frage eines lebendigen Wettbewerbsföderalismus und nicht etwa als Thema für länderübergreifende Vereinheitlichungsbemühungen. Schon gar nicht können die Gebühreneinnahmen in ein bürokratisches Regelwerk eines zusätzlichen studienplatzbezogenen Länderfinanzausgleichs transferiert werden. Der allgemeine Länderfinanzausgleich, in den Baden-Württemberg seit den fünf-ziger Jahren rund 50 Mrd. Euro eingezahlt hat, ist mehr als genug, um finanzielle Unterschiede zwischen den Ländern aufzuheben."


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