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08/25/1999 10:21

Das Widerstandsrecht des "Gemeinen Mannes" gegen die Obrigkeit

Dr. Gerhard Trott Medien und News
Universität Bielefeld

    Das Widerstandsrecht des "Gemeinen Mannes" gegen die Obrigkeit

    Ein deutsch-britischer Vergleich
    der Entwicklungen während der Glaubenskriege des 16. und 17. Jahrhunderts

    Tagung am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld
    9. bis 11. September 1999

    Das Mittelalter kannte ein Widerstandsrecht gegen unrechtmäßige Gewaltherrschaft, aber weitgehend nur für adelige Eliten. Erst während der Glaubenskriege des 16. und 17. Jahrhunderts entstand so ein Recht auch für den einzelnen Untertan. Bedeutete das nun den Weg in die Freiheit oder in die Anarchie? Welche Bedeutung das Widerstandsrecht des "Gemeinen Mannes" für die Entwicklung moderner Gesellschaften hat, wird von Historikern, Juristen und Theologen, aber auch von Politologen und Philosophen diskutiert. Die Tagung am Zentrum für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld führt 25 Experten aus diesen Disziplinen zusammen, die aus Australien, England, Schottland und Deutschland kommen. Sie steht unter der wissenschaftlichen Leitung des Bielefelder Historikers Dr. Robert v. Friedeburg.

    Der Staat hat das Gewaltmonopol - die staatliche Ordnung beruht ganz wesentlich darauf, daß die Bürger nicht einfach zur Selbstjustiz greifen. Der Balkankonflikt mit den Morden von Serben an Albanern und umgekehrt macht dies wieder einmal schmerzhaft deutlich. Individuelle Rechte allein machen noch kein funktionierendes Gemeinwesen aus. Es muß auch einen unabhängigen Rechtsstaat geben, der den Rechtsfrieden gegen den Willen einzelner Gruppen durchsetzt, der Minderheiten schützt und zugleich um die Unterstützung der Mehrheit wirbt.

    Dennoch erkennen alle demokratischen Staaten ein Recht auf Widerstand an, das dem Bürger zusteht, wenn staatliche Ordnung zu Tyrannei und Despotismus entartet.

    Ein Naturrecht auf Widerstand des einzelnen wurde in England und Schottland erstmals im Verlauf der Glaubenskämpfe des 16. und 17. Jahrhunderts systematisch begründet: als Recht des Widerstandes gegen die jeweils als Konfessionsgegner verstandene Obrigkeit. In Deutschland gab es diese ideengeschichtliche Entwicklung so nicht. Die Widerstandsproblematik wurde "verrechtlicht": Man sollte vor Gericht gehen und nicht zur Waffe greifen. Dieser Befund wurde lange Zeit als Folge und Ausdruck eines lutherisch bestimmten deutschen Weges in den Obrigkeitsstaat gedeutet. Debatten um das Widerstandsrecht galten als Maßstab für die demokratischen Wurzeln oder aber für den Untertanengeist eines Gemeinwesens.

    Das wird heute anders gesehen; und man kann sich dabei auf das Zeugnis von Zeitgenossen der Glaubenskämpfe des 16. und 17. Jahrhunderts berufen. Schon damals war man sich einig darin, daß die Aufrechterhaltung guter Ordnung nicht in den ohnehin beschränkten Machtmitteln frühneuzeitlicher Herrschaft allein begründet liege, sondern davon abhängig blieb, daß der Gemeine Mann die Pflicht der Unterwerfung unter die Gesetze freiwillig anerkannte. Der zeitgenössische Austausch widerstandsrechtlicher Argumente läßt sich als Kampf um die Rechtmäßigkeit kollektiver Gewaltanwendung verstehen.

    Ob es bei den historischen Debatten um das Widerstandsrecht im Kern darum ging, welche Individualrechte der Gemeine Mann gegenüber dem Staat besitzt, oder darum, wie das gewaltfreie Zusammenleben von Menschen organisiert werden sollte, ist einstweilen noch offen. Daß das Widerstandsrecht für die Entwicklung moderner Gesellschaften jedenfalls eine zentrale ideengeschichtliche Figur darstellt, ist unbestritten.

    Die Forschung zur Entstehung des Widerstandsrechts ist noch immer in eine Vielzahl von Diskussionszirkeln zersplittert. Neben Theologen, Juristen und Historikern haben sich Politologen und Philosophen dazu geäußert; die Argumente sind jedoch häufig nur unzureichend untereinander rezipiert worden. Die Bielefelder Tagung ist ein Schritt zur Integration der Befunde über die Fachgrenzen hinweg.

    Anfragen zur Tagungsorganisation beantwortet das Tagungsbüro des ZiF:
    Trixi Valentin, Tel.: (05 21) 106-27 69; Fax: (05 21) 106-60 24;
    Email: trixi.valentin@uni-bielefeld.de

    Nähere Auskünfte zum Inhalt der Tagung erhalten Sie bei:
    Privatdozent Dr. Robert v. Friedeburg, Universität Bielefeld,
    Tel. (0521) 106-3253, Email: robert.friedeburg@geschichte.uni-bielefeld.de


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    Criteria of this press release:
    History / archaeology, Law, Philosophy / ethics, Politics, Religion, Social studies
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Scientific conferences
    German


     

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