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10/28/2005 12:59

Das Janusgesicht des Augsburger Religionsfriedens von 1555

Dr. Johannes Schnurr Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heidelberger Akademie der Wissenschaften

    Vortragsabend an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften

    Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 ermöglichte dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation für mehrere Jahrzehnte eine Zeit der inneren Ruhe. Trotz weiter bestehender theologischer Unterschiede gelang es auf dem Reichstag 1555 in zähen Verhandlungen, zu einer politischen Übereinkunft zu gelangen, die dennoch zukunftsoffen war und jeder der beiden zugelassenen Konfessionen Entfaltungsmöglichkeiten beließ. Der Religionsfrieden, ein ganz neues politisches Instrument in der europäischen Geschichte, eröffnet wichtige juristische, politische und theologische Forschungsperspektiven bis in die Gegenwart hinein.

    "Der Religionsfriede von 1555 trägt ein Janusgesicht", so Eike Wolgast. Der katholischen Kirche gewährte er den dringend benötigten Schutz und Rückhalt gegen die vordringenden Protestanten. Aber er sanktionierte auch entscheidende Verluste und bot den Lutheranern die Möglichkeit weiterer Expansion. Erstmals wurde in der "politischen Koexistenzordnung" ein politischer Begriff von Friede, Einheit und Freiheit zugrunde gelegt, der die überkommene religiöse Bestimmtheit des Reichsrechts abstreifte. Damit wurde ein Weg in die Moderne der säkularen, aus der kirchlichen Bindung emanzipierten Staatsgewalt und Rechtsordnung beschritten.

    Datum: 8. November
    Uhrzeit: 18.15 Uhr
    Ort: Vortragssaal der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Karlstraße 4, 69117 Heidelberg
    Vorträge: Prof. Dr. Eike Wolgast: "Religionsfrieden als politisches Problem der frühen Neuzeit".
    Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heckel: "Der Sinnwandel vom provisorischen Notstands-Instrumentarium zum Reichsfundamentalgesetz religiöser Freiheit und Gleichheit".

    Rückfragen bitte an:

    Dr. Johannes Schnurr
    Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
    Telefon: 06221 / 54 34 00
    Fax: 06221 / 54 33 55
    E-Mail: johannes.schnurr@urz.uni-heidelberg.de
    Internet: www.haw.baden-wuerttemberg.de


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    Ein symbolträchtiges Bild: Das "Schiff der Kirche" ist von Feinden umringt. Im "Meer der Welt" wird es von Ketzern mit Waffen und Schriften bedroht. Das Gemälde wird Jacob Gerritsz Loef (ca. 1605 - 1685) zugeschrieben. Quelle: Ausstellung "Als Frieden möglich war".
    Ein symbolträchtiges Bild: Das "Schiff der Kirche" ist von Feinden umringt. Im "Meer der Welt" wird ...
    Quelle: Maximilianmuseum Augsburg. Copyright: Utrecht, Museum Catharijneconvent.
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    Der Augsburger Religionsfriede wurde am 24. September 1555 unterzeichnet. Jeder Landesherr konnte in seinem Territorium nun die Konfession bestimmen. "Cuius regio, eius religio", lautete der Grundsatz für die Untertanen, frei übersetzt: "In wessen Gebiet ich lebe, dessen Glauben habe ich". Zugleich wurde hier aber auch das erste Emigrationsrecht formuliert. Wer seinen Glauben nicht ablegen wollte, durfte auswandern. Zumindest theoretisch.
    Der Augsburger Religionsfriede wurde am 24. September 1555 unterzeichnet. Jeder Landesherr konnte in ...
    Quelle: Ausstellung "Als Frieden möglich war". Maximilianmuseum Augsburg. Copyright: Österreichisches Staatsarchiv. Haus-, Hof- und Staatsarchiv.
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    Criteria of this press release:
    History / archaeology, Language / literature, Law, Philosophy / ethics, Politics, Religion, Social studies
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Transfer of Science or Research
    German


     

    Ein symbolträchtiges Bild: Das "Schiff der Kirche" ist von Feinden umringt. Im "Meer der Welt" wird es von Ketzern mit Waffen und Schriften bedroht. Das Gemälde wird Jacob Gerritsz Loef (ca. 1605 - 1685) zugeschrieben. Quelle: Ausstellung "Als Frieden möglich war".


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    Der Augsburger Religionsfriede wurde am 24. September 1555 unterzeichnet. Jeder Landesherr konnte in seinem Territorium nun die Konfession bestimmen. "Cuius regio, eius religio", lautete der Grundsatz für die Untertanen, frei übersetzt: "In wessen Gebiet ich lebe, dessen Glauben habe ich". Zugleich wurde hier aber auch das erste Emigrationsrecht formuliert. Wer seinen Glauben nicht ablegen wollte, durfte auswandern. Zumindest theoretisch.


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