Deutscher Hochschulverband
Pressemitteilung
Nr. 18/1999
Bonn, den 2. September 1999
Schiedermair: "Noch keine Einigkeit in Sachfragen"
Präsident des Deutschen Hochschulverbandes kritisiert Äußerungen des Vorsitzenden der Expertenkommission zum Hochschullehrerdienstrecht
Als beratendes Mitglied der Expertenkommission zur Reform des Dienstrechtes und der Besoldung der Hochschullehrer hat der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Dr. Hartmut Schiedermair, die Äußerungen des Kommissionsvorsitzenden, Professor Dr. Hans Meyer (Berlin), kritisiert: "Meyers Aussage, alle Kommissionsmitglieder hätten es in der ersten Zusammenkunft 'als unsinnig empfunden', dass Hochschullehrer 'für das blosse Altern' mehr Geld erhielten, ist in dieser Form stark vereinfachend und so nicht zutreffend. In der ersten Sitzung der Kommission am 31. August 1999 hat noch keine Meinungsbildung stattgefunden, die auf eine Einigkeit der Kommissionsmitglieder in Sachfragen hinweisen könnte. Wenn Herr Meyer in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Kommission gegenüber der Öffentlichkeit etwas anderes verkündet, überschreitet er sein Mandat", so Schiedermair.
"Die Aussage von Herrn Meyer kann auch inhaltlich so nicht akzeptiert werden. Eine Absenkung des Grundgehalts für Professoren durch den Wegfall der Alterszulagen wäre für die betroffenen Hochschullehrer allenfalls dann akzeptabel, wenn gleichzeitig durch die längst fällige Öffnung des gesetzlich festgemauerten Zusschusssystems die besonderen wissenschaftlichen Leistungen von Professoren honoriert werden", betonte Schiedermair.
Auch Meyers persönliche Meinung zum Beamtenrecht, es müsse sich insgesamt ändern, wenn es erhalten bleiben solle, sei von der Kommission lediglich zur Kenntnis genommen worden. Eine Beratung darüber habe nicht stattgefunden. "Die Sachfragen, über die die Expertenrunde zu beraten hat," so Schiedermair abschließend, "sind viel zu schwierig, als dass sie sich für plakative und vereinfachende Äußerungen eigneten. Solche Äußerungen fördern nicht die sachbezogene Arbeit, die von der Expertenkommission zu Recht erwartet wird."
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