Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen richtet eine Arbeitsgruppe Studiendarlehen ein. Sie soll noch in diesem Monat mit Vertretern des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zusammentreffen, um Einzelheiten der Studiendarlehensmodelle zu beraten. Das haben die Präsidentinnen und Präsidenten der LHK-Mitgliedshochschulen auf ihrer Sitzung am 10. November 2005 in Hildesheim beschlossen. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich, Präsident der Universität Hildesheim und stellvertretender Vorsitzender der LHK, Prof. Dr. Uwe Schneidewind, Präsident der Universität Oldenburg, und Prof. Dr. Martin Thren, Präsident der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen.
Pressemitteilung, 14. November 2005
Landeshochschulkonferenz Niedersachsen
Landeshochschulkonferenz bildet Arbeitsgruppe zu Studiendarlehen
Erstes Treffen mit Vertretern des Wissenschaftsministeriums noch im November
(Göttingen) Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen richtet eine Arbeitsgruppe Studiendarlehen ein. Sie soll noch in diesem Monat mit Vertretern des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zusammentreffen, um Einzelheiten der Studiendarlehensmodelle zu beraten. Das haben die Präsidentinnen und Präsidenten der LHK-Mitgliedshochschulen auf ihrer Sitzung am 10. November 2005 in Hildesheim beschlossen. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich, Präsident der Universität Hildesheim und stellvertretender Vorsitzender der LHK, Prof. Dr. Uwe Schneidewind, Präsident der Universität Oldenburg, und Prof. Dr. Martin Thren, Präsident der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen.
Gegenstand der Beratungen ist unter anderem ein Studiendarlehensmodell der Niedersächsischen Landestreuhandstelle (LTS). Die LHK-Mitglieder kritisieren an dem Vorschlag der LTS die Einrichtung eines Ausfallfonds, der aus jährlichen Finanzbeiträgen der Hochschulen gespeist werden soll. Prof. Friedrich: "Dies widerspricht der im Zukunftsvertrag erklärten Absicht, dass die Studienbeiträge zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden und den Hochschulen in voller Höhe als Drittmittel für die Lehre zur Verfügung stehen."
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