idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
11/24/2005 13:17

HRK kritisiert Ländergesetzentwürfe zu Studienbeiträgen

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Kritik an der Art und Weise, wie die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die Erhebung von Studienbeiträgen gestalten wollen, hat das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 23. November in Bremen geübt.

    Es widerspreche sowohl dem Gedanken der Autonomie der Hochschulen als auch dem Konzept des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen, wenn Baden-Württemberg und Niedersachsen die Hochschulen zur Einführung einer Einheitsgebühr von 500 Euro verpflichteten. Bayern lässt zwar einen Korridor für die Gebührenhöhe, zwingt aber ebenfalls die Hochschulen zu deren Einführung. Nach bisherigen Plänen überlässt allein das Land Nordrhein-Westfalen den Hochschulen die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden.

    Die Sicherstellung der Sozialverträglichkeit der Gebühren durch Ausfallfonds, die von der Hochschule gespeist werden, steht zudem im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2005, stellte das HRK-Plenum fest. Diese spricht ausdrücklich davon, dass die Länder dieser Forderung in "eigenverantwortlicher Wahrnehmung" Rechnung tragen müssen. Vor allem das nordrhein-westfälische Modell, wonach 25 Prozent der Einnahmen in einen Ausfallfonds eingestellt werden müssten, um den Rückzahlungsausfall von BAföG-geförderten Studierenden aufzufangen, ist nach Überzeugung des Plenums nicht hinnehmbar. Hier bürde der Staat seine Pflicht zur sozialverträglichen Ausgestaltung den Studierenden auf. Durch dieses seltsame Solidarmodell sei die Verbesserung der Studienbedingungen nur sehr eingeschränkt möglich.

    Das Plenum der HRK hatte am Vortag in Bremen eine Entschließung zur künftigen Studienfinanzierung verabschiedet. Darin hatte die HRK ihre bisher vorgelegten Empfehlungen, die sich für die Einführung von Studienbeiträgen "als Drittmittel für die Lehre" aussprechen, noch einmal konkretisiert.
    o Wenn Hochschulen Studienbeiträge einführen, sollen diese von allen Studierenden gleichermaßen aufgebracht werden.
    o Die sozial verträgliche Ausgestaltung soll nicht durch Ausnahmetatbestände, sondern allein durch die Möglichkeit der Vorfinanzierung der Beiträge und durch flexible Rückzahlungsbedingungen, die an der persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Absolventen orientiert sind, hergestellt werden. Nur eine solche Lösung führe zu den erwünschten hochschulpolitischen Steuerungseffekten und zu einer Minimierung des Verwaltungsaufwandes.
    o Die Kreditangebote sollen aus dem Wettbewerb der Finanzierungsinstitute hervorgehen. Das Ausfallrisiko solle teils durch eine Versicherungslösung, teils durch eine staatliche Absicherung abgefangen werden. Wichtig sei, dass das Angebot eines Finanzierungsinstitutes von allen Studierenden zu gleichen Konditionen in Anspruch genommen werden könne.
    o Die HRK forderte zudem die Wirtschaft auf Studienfonds aufzulegen. Aus diesen könnte sie Studierenden, die sie für besonders förderungswürdig halte und längerfristig an sich binden wolle, die Studienbeiträge finanzieren.

    Längerfristig hält die HRK eine Neuordnung des gesamten Systems der Studienfinanzierung unter Einschluss der Finanzierung der Kosten der Lebenshaltung für erforderlich. In Anbetracht des Ziels, den Anteil von Studierenden am Altersjahrgang und den Anteil der Studierenden aus niedrigen Einkommensverhältnissen nachhaltig zu steigern, müssten noch einmal alle Möglichkeiten erörtert werden, das Studium für eine größere Anzahl von jungen Leuten finanzierbar zu machen.

    (Text der Empfehlung der HRK und Überblick über Landesregelungen in der Anlage)


    More information:

    http://www.hrk.de/de/beschluesse/109_2925.php?datum=205.+Plenum+am+23.+November+...


    Images

    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).