Erfreut hat Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart zur Kenntnis genommen, dass sich die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) heute in Berlin lobend über die Freiheit der NRW-Hochschulen geäußert hat, selbst darüber entscheiden zu können, ob und in welcher Höhe bis maximal 500 Euro pro Semester sie Studienbeiträge erheben. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung der HRK:
"Es widerspreche sowohl dem Gedanken der Autonomie der Hochschulen als auch dem Konzept des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen, wenn Baden-Württemberg und Niedersachsen die Hochschulen zur Einführung einer Einheitsgebühr von 500 Euro verpflichteten. Bayern lässt zwar einen Korridor für die Gebührenhöhe, zwingt aber ebenfalls die Hochschulen zu deren Einführung. Nach bisherigen Plänen überlässt allein das Land Nordrhein-Westfalen den Hochschulen die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden."
Zu der Kritik der HRK, dass ein Ausfallfonds in NRW die Sozialverträglichkeit sicherstellen soll, sagte Pinkwart: "Der Ausfallfonds ist neben dem Anspruch für jeden Studierenden auf ein Darlehen ein wesentliches Instrument, um die Sozialverträglichkeit zu gewährleisten. Damit werden faktisch sowohl zwei Drittel aller BAföG-Empfänger wie auch diejenigen Darlehensnehmer, die nach Studienende nicht über ein hinreichendes Einkommen verfügen, von Studienbeiträgen freigestellt."
Der Fonds gewährleiste durch seine ausgleichende Wirkung außerdem, dass keine Hochschule aufgrund einer höheren Zahl von BAföG-Empfängern unter ihren Studierenden schlechter gestellt werde. "Zugleich bedeutet dies: Kein BAföG-Empfänger muss sich sorgen, dass er an einer Hochschule nicht angenommen wird, weil er nicht zum Studienbeitragsaufkommen beiträgt. Jede Hochschule erhält für ausnahmslos jeden Studierenden den vollen Studienbeitrag vorfinanziert durch die NRW-Bank", sagte Pinkwart.
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interdisciplinary
transregional, national
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German
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