Analyse des Studienbeitragsmodells
HANNOVER. Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann hat sich zufrieden über die Tatsache geäußert, dass ausgerechnet ein von der SPD-Landtagsfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Schluss kommt, die Einführung einheitlicher Studienbeiträge in Niedersachsen sei "allen theoretischen Argumenten zum Trotz" nicht weniger als "angemessen und sachgerecht".
Entgegen der Hoffnung der selbst in der SPD isolierten Studienbeitragsgegnerin Dr. Gabriele Andretta kann man dem Gutachten eben nicht entnehmen, dass Studienbeiträge unsozial seien und nicht die Studienbedingungen verbesserten. Außerdem widerlegt das Gutachten die Forderung des Landesrechnungshofes (LRH), statt einer einheitlichen Beitragshöhe von 500 Euro Differenzierungen zuzulassen mit den Worten: "Die Folge differenzierter Gebühren wären massive Verzerrungs- und Lenkungseffekte zugunsten von Hochschulen mit marktgängigeren Angeboten, ohne dass die Hochschulen - angesichts der vorhandenen Rahmenbedingungen - in der Lage wären, darauf in ökonomisch sinnvoller Weise zu reagieren?" Auch hier hält das Gutachten "die diesbezügliche Entscheidung der Landesregierung für richtig."
Dennoch bedauerte Stratmann auch, dass wesentliche Teile des Gutachtens von einem veralteten Sachstand ausgehen, die in Zusammenarbeit mit dem Gesetzes- und Beratungsdienst (GBD) des Niedersächsischen Landtags längst überarbeitet wurden. Dies bezieht sich zum Beispiel auf im Gutachten gemachte Angaben zur Altersgrenze bei der Inanspruchnahme von Studienkrediten, bei der entgegen dortiger Aussagen Ausnahmen zulässig sind. Gleiches gilt für die Aussagen zur Kapazität, da durch eine Klarstellung in § 11 der Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) zusammen mit § 9 des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes (NHZG) sicher gestellt wird, dass das aus Studienbeiträgen finanzierte zusätzliche Lehrpersonal zur Verbesserung der Studienbedingungen dient und nicht zur Ausweitung der Kapazitäten.
"Jeder Versuch der hochschulpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion," so Stratmann, "aus dem eigenen Gutachten Argumente gegen das Studienbeitragsmodell der Landesregierung herauslesen zu wollen, ist zum Scheitern verurteilt." Entgegen deren Behauptung wird es Zinsen von 9 Prozent beim Studienkredit nicht geben, da die Landesregierung eine niedrigere Kappungsgrenze vereinbaren wird. Derzeit bewegt sich der Zinssatz sogar bei unter sechs Prozent. Die von der SPD als "ungerecht" kritisierten Regelungen zur Kreditrückzahlung orientieren sich am von der SPD mitbeschlossenen BAföG-Modell. Der als "zu gering" veranschlagte Ausfallfond liegt laut Stratmann zurecht bei sechs Prozent, da es in den ersten Jahren zu überhaupt keinem Ausfall kommen wird und somit schon jetzt ein ausreichender Grundstock angespart und verzinst werden kann. Zu dem als "hoch" bezeichneten Verwaltungsaufwand entgegnete der Wissenschaftsminister: "Wenn die SPD bemängelt, dass die Berücksichtigung sozialer Ausnahmen bei Studienbeiträgen zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen, so werden wir auf diese sozialen Ausnahmen dennoch nicht verzichten." Zudem sei das gesamte Studienbeitragsmodell einschließlich der Studienkredite so konzipiert, dass bei den Hochschulen selbst kein wesentlicher zusätzlicher Verwaltungsaufwendung entstehe.
Stratmann dankte dem von der SPD beauftragten Gutachter Dr. Dieter Dohmen vom Kölner "Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie", dass dieser sich von seinem Auftraggeber nicht gänzlich habe politisch instrumentalisieren lassen.
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