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02/06/2006 09:28

Tagung: Eigentumsrechte am eigenen Körper

Frank Luerweg Dezernat 8 - Hochschulkommunikation
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

    Genomanalysen, Organtransplantationen und andere biomedizinische Verfahren beinhalten die Verfügung Dritter über menschliche Körper oder deren Bestandteile. Der Körper gehört aber nach intuitivem Verständnis zum Selbst des betreffenden Menschen. Rund 30 Wissenschaftler aus ganz Deutschland gehen am 16. und 17. Februar der Frage nach, inwieweit der Körper in verschiedenen Kulturen als Eigentum des Menschen gilt. Die Veranstaltung beginnt am Donnerstag, 16. Februar, im Arbeitsraum der Japanologie, Institut für Orient- und Asienkunde, Regina-Pacis-Weg 7, Erdgeschoss. Medienvertreter können nach Anmeldung teilnehmen.

    Der Koreanische Stammzellforscher Hwang Woo Suk soll mindestens eine Mitarbeiterin gedrängt haben, Eizellen zu spenden. In den Philippinen wurden Angestellte so unter Druck gesetzt, dass sie sich "freiwillig" Organe entnehmen ließen und ihrem kranken Chef zur Verfügung stellten - ohne Bezahlung, versteht sich. "In Japan gilt der Körper nicht als 'Eigentum', sondern zählt zur Persönlichkeitssphäre und genießt dadurch rechtlichen Schutz", erklärt der Bonner Japanologe Dr. Christian Steineck. "In anderen asiatischen Ländern, in denen diese Barriere nicht funktioniert, könnte das Eigentumsrecht aber einen größeren Schutz bedeuten."

    Prinzipiell könnte der Mensch dann aber auch seine Organe verkaufen oder Blut zur Gewinnung genetischer Information veräußern. Konsequent gedacht, könnten sogar Gläubiger auf die Idee kommen, ihre Schuldner zum Verkauf von Organen zu zwingen. "Wir werden auf unserer Tagung der prinzipiellen Thematik nachgehen, wie die Frage nach dem Eigentumsrecht am eigenen Körper in verschiedenen Kulturen beantwortet wird", erläutert Steineck. Dass dabei auch Traditionen eine große Rolle spielen, zeigt der europäische Vergleich: Länder, die in der angelsächsischen Rechtstradition stehen, sind offener für die Anwendung der Eigentumskategorie als beispielsweise Deutschland oder Frankreich. "Hierzulande gilt in der Tradition des römischen Rechts das Denken in Rechtsprinzipien", sagt Steineck: "Man versucht, im Gesetz die Grundprinzipien zu klären, so dass es möglichst auf alle denkbaren Einzelfälle anwendbar ist. Daher will man zuvor die Konsequenzen so gut wie möglich durchdenken." In England und den USA orientiert sich die Rechtsprechung dagegen an den so genannten "Präzedenzfällen". Von Einzelfall zu Einzelfall kann der Richter daher unterschiedlich entscheiden.

    Die Verabschiedung und Umsetzung gesetzlicher Regelungen ist aber auch abhängig von außerrechtlichen kulturellen Faktoren wie der vorherrschenden Lebens- und Produktionsform, dem Stand wissenschaftlichen Wissens über den menschlichen Körper oder religiösen und weltanschaulichen Vorstellungen. Darum steht die Veranstaltung unter dem Titel "Rechtskulturen". Mitglieder des Forschungsverbunds "Kulturübergreifende Bioethik", an dem Institute der Universitäten Bonn, Bochum, Göttingen und Tübingen beteiligt sind, werden mit weiteren namhaften Experten zwei Tage lang über diese Fragen diskutieren.

    Kontakt:
    Dr. Dieter Ölschleger, Dr. Christian Steineck
    Forschungsstelle Modernes Japan der Universität Bonn
    Telefon: 0228/73-1986 (Ölschleger) oder 0228/73-1993 (Steineck)
    E-Mail: h.oelschleger@uni-bonn.de, steineck@uni-bonn.de


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    Criteria of this press release:
    Biology, Information technology, Law, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Philosophy / ethics, Politics, Religion
    regional
    Miscellaneous scientific news/publications, Scientific conferences
    German


     

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