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02/08/2006 17:01

1. Grundordnung nach neuen Landeshochschulgesetz: Senat beschließt Maximum an inneruniversitärer Demokratie

Florian Klebs Pressearbeit, interne Kommunikation und Social Media
Universität Hohenheim

    Mit seiner heute verabschiedeten Grundordnung schuf der Senat der Universität Hohenheim ein Maximum an Beteiligungsmöglichkeiten für alle Gruppierungen an der Universität und legte gleichzeitig ein Bekenntnis für die traditionellen Grundwerte der Universität ab. Durch die Grundordnung werden alle die Bereiche geregelt, die das neue Landeshochschulgesetz von 2005 den Universitäten zur Eigenentscheidung überlässt.

    Durch die Namensgebung setzte der Senat der Universität Hohenheim ein Zeichen: Statt die Begriffe "Aufsichtsrat" und "Vorstand" werden die entsprechenden Gremien in Hohenheim künftig als "Universitätsrat" und - wie gehabt - als Rektorat bezeichnet. Damit wolle der Senat auch ausdrücken, dass "es sich bei der Universität nicht um einen Wirtschaftsbetrieb handelt, sondern um eine altehrwürdige Institution, deren gute akademische Tradition wir fortführen wollen", sagt Prof. Dr. Liebig, Rektor der Universität Hohenheim.

    Als Teil der akademischen Tradition sicherte der Senat auch ein Maximum an Mitbestimmung, soweit es das neue Landeshochschulgesetz zuließ. So soll der künftige Universitätsrat elf Mitglieder umfassen, von denen fünf aus der Universität kommen. Möglich gewesen wären auch neun- oder siebenköpfige Universitätsräte, wobei das Gesetz in jedem Fall eine Mehrheit von externen Mitgliedern vorgibt. Bei der internen Sitzverteilung fallen nun zwei Sitze an die Professoren und jeweils einer an einen Vertreter des akademischen Mittelbaus, Studierenden und sonstigen Mitarbeitern. "Dem Senat war es wichtig, dass alle Statusgruppen in diesem höchsten Gremium vertreten sind", erklärt Prof. Dr. Liebig. Im Gesetz selbst finden sich hierzu keine Angaben.

    Über die gesetzlichen Rechte hinaus sichert die Grundordnung dem Senat auch das Recht, Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen, Kooperationsvereinbarungen und Wirtschaftsunternehmen abzugeben sowie Forschungsstellen einzurichten. Das Recht, über die Berufung von neuen Professoren zu entscheiden, war in der Vergangenheit noch beim Senat gelegen. Das neue Landeshochschulgesetz schlug dieses Recht nun dem Universitätsrat zu. Im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung hatte der Senat der Universität Hohenheim insbesondere diese Gesetzesänderung mit einer Resolution kritisiert.

    Auch auf Fakultätsebene entschied sich der Senat für die Variante mit der größten Beteiligung. So soll der Fakultätsleitung weiterhin ein großer Fakultätsrat zur Seite stehen, dem alle hauptamtlichen Professoren, vier Vertreter des akademischen Mittelbaus, drei Vertreter der sonstigen Mitarbeiter und sechs Studierende angehören. Möglich wäre laut Gesetz auch eine kleine Variante gewesen, die nur eine Auswahl der hauptamtlichen Professoren umfasst.

    Offen blieb noch, wie die Studierenden künftig bei der Verwendung ihrer Studiengebühren mitsprechen können. Der Entwurf enthielt dazu keine Regelung, da dies erst im Dezember vom Landtag beschlossen worden war. Der Senat forderte deshalb alle Universitätsangehörigen auf, Vorschläge für ein geeignetes Mitsprachemodell zu machen.


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