Senat diskutiert Verwendung etwaiger Studiengebühren
Bei der Beratung der Vorlage des Präsidiums der Universität des Saarlandes über die Einführung von Studiengebühren, über die am 24. Februar der Universitätsrat beraten wird, stellte Universitätspräsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel in der gestrigen Sitzung des Senats (15.2.06) klar, dass gemäß geltendem Recht für die Erhebung von Studiengebühren die Universität zuständig ist. Sie reagierte damit auf die gestern gefasste Resolution der Studierendenschaft, die die Entscheidung über Studiengebühren in der Verantwortung des Landes sieht. Die weitere Diskussion im Senat konzentrierte sich auf die Verwendung etwaiger zukünftiger Studiengebühren, wobei sich unter anderem die Studierenden für eine weitgehend fakultätsübergreifende zentrale Mittelverteilung aussprachen. Unstrittig dabei war, dass Studiengebühren nur für Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden dürfen. Die Diskussion wird im Rahmen der nächsten Senatssitzungen fortgesetzt.
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