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02/17/2006 09:29

Ärztliche Leitlinien im Kreuzverhör

Dr. Christian Jung Stabsreferat Kommunikation
VolkswagenStiftung

    Bremer Rechtswissenschaftler untersuchten mit Unterstützung der VolkswagenStiftung die Rolle von ärztlichen Leitlinien im Medizinrecht - Tagung am Freitag, dem 3. März 2006, im Bremer Rathaus

    Mediziner dürften in Zukunft gut beraten sein, wenn sie sich in Diagnostik und Behandlung an ärztliche Leitlinien halten. Denn Ärzte, die in der Behandlung unbegründet von solch einer Leitlinie abweichen, können damit einen Behandlungsfehler begehen, für den sie einstehen müssen. Zu diesem Ergebnis kommt Professor Dr. Dieter Hart vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen. In einem von der VolkswagenStiftung mit rund 260.000 Euro unterstützten Vorhaben ging er mit einer aus Juristen und Medizinern bestehenden Forschergruppe der Frage nach, welche Bedeutung diesen medizinischen Handlungsempfehlungen für die Festlegung von Versorgungsstandards und für die Rechtsprechung zukommt. Die Ergebnisse des Projekts bilden den Auftakt einer Tagung in Bremen am 3. März 2006, die gleichzeitig eine Abschiedsveranstaltung für Professor Dr. Dieter Hart und Professor Dr. Robert Francke ist. Beide Wissenschaftler bleiben dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen und dem Institut verbunden.

    Die Tagung bietet einen Abriss gesundheitsrechtlicher Grundlagenthemen, deren Entwicklung entscheidend sein wird für die Rolle, die Bürger, Versicherte und Patienten im künftigen Gesundheitswesen einnehmen könnten. Im Anschluss an das Thema "Ärztliche Leitlinien und das Spannungsverhältnis zwischen medizinischer und rechtlicher Bewertung" (näheres dazu im zweiten Teil der Pressemitteilung) stehen drei weitere relevante Fragenkomplexe des Gesundheitsrechts auf dem Programm: "Patienten- und Bürgerbeteiligung in der medizinischen Versorgung - was erwartet uns in der Zukunft?" Hier wird es neben rechtlichen Aspekten um die Organisation und Finanzierung einer möglichen Bürgerbeteiligung gehen. "Sicherheit von Arzneimitteln und der Nutzen der Risikovorsorge" - Welche Konflikte und Chancen gibt es? Und als letzter Block: "Risikomanagement - Wie kann die Patientensicherheit durch vorzeitige Fehleranalysen verbessert werden?" Nicht vertuschen, sondern konstruktiv mit Behandlungsfehlern umgehen und damit in der Folge Fehler vermeiden helfen - diese Forderung steht zur Diskussion.

    Interessierte Journalisten und Journalistinnen sind herzlich zu der Veranstaltung eingeladen. Sie findet statt im Bremer Rathaus, Am Markt 21, und beginnt am Freitag, dem 3. März 2006, um 9.00 Uhr. Bitte melden Sie sich bei Interesse an unter Telefon: 04 21/2 18 - 3784 oder via E-Mail: igmr@uni-bremen.de. Das vollständige Programm der Tagung finden Sie unter http://www.igmr.uni-bremen.de unter der Rubrik "Veranstaltungen".
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    Veranstaltungsort:

    Rathaus Bremen
    Am Markt 21, 28195 Bremen
    Beginn: 3. März, 9 Uhr
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    Näheres zum Projekt "Ärztliche Leitlinien"
    Ärztliche Leitlinien sind durch Ärzte entwickelte Entscheidungshilfen, die bewährte Verfahren von Diagnostik und Therapie für bestimmte Krankheitsbilder regeln. Sie sollen dem behandelnden Arzt Orientierungshilfen geben, die Qualität der Behandlung absichern und dem Schutz des Patienten dienen. Über tausend Leitlinien für unterschiedliche Erkrankungen wurden in den vergangenen Jahren entwickelt - sei es für die Behandlung von Kopfschmerzen, Schlaganfall oder Brustkrebs. Die Deutsche Krebsgesellschaft sichert beispielsweise in ihrer Leitlinie zur Diagnostik und Therapie von Brustkrebs bei Frauen die Qualität der Mammografie, indem sie Anforderungen an die technischen Geräte, die Durchführung und die Dokumentation der Untersuchung benennt. Darüber hinaus ist auch festgelegt, in welcher Weise Frauen über die Erkrankung informiert werden sollen.

    Unklar war bislang, welchen rechtlichen Status ärztliche Leitlinien haben. Können Ärzte frei entscheiden, ob sie sich daran halten oder nicht? Ist ein Abweichen automatisch ein Behandlungsfehler? Welchen Kriterien müssen die Leitlinien genügen? Diesen Fragen gingen Professor Dieter Hart und die Forschergruppe in dem von der Stiftung geförderten Projekt nach. Grundlegendes Ziel war es, klare Kriterien festzulegen, nach denen klinische Leitlinien im Medizinrecht Anerkennung finden können. Hierzu untersuchten sie diese Regelungen für verschiedene Krankheitsbilder insbesondere aus der Perspektive des nationalen Arzthaftungsrechts und des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts. Darüber hinaus zogen sie die internationale Diskussion heran und verglichen Ergebnisse vorliegender Studien zur rechtlichen Handhabung von Leitlinien in Großbritannien, den Niederlanden, den USA und Kanada. Die Ergebnisse zeigen, dass eine solche Regel nur zur rechtlichen Normbildung herangezogen werden kann, wenn sie den gegenwärtigen Kenntnisstand der Medizin berücksichtigt, ausreichend wissenschaftlich gestützt (evidenzbasiert) und konsensusorientiert ist. Ob Leitlinien diesen Kriterien gerecht werden, kann z.B. eine Clearing-Stelle prüfen, wie sie von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung eingerichtet wurde.

    "Der Arzt, der eine Leitlinie befolgt, geht kein haftungsrechtliches Risiko ein - es sei denn, die Abweichung davon ist durch die Besonderheit der Erkrankung oder die Konstitution des Patienten geboten", erklärt Dieter Hart. Eine unbegründete Abweichung von der Leitlinie kann als Behandlungsfehler gewertet werden. Durch diese Konzeption ist es der Bremer Forschergruppe in enger interdisziplinärer Kooperation gelungen, den Umgang mit diesen Regelungen zu vereinheitlichen, ohne den Ärzten den für die Behandlung einzelner Patienten benötigten Spielraum zu nehmen.
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    Publikation:

    D. Hart (Hrsg.):
    Ärztliche Leitlinien im Medizin- und Gesundheitsrecht - Recht und Empirie professioneller Normbildung, Baden-Baden (2005). Autoren: R. Damm, R. Francke, D. Hart, K. Becker-Schwarze, S. Heitz, C. Mengel, G. Comos-Aldejohann, M. Lelgemann

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    Kontakt
    VolkswagenStiftung
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Dr. Christian Jung
    Telefon: 0511 8381 380
    E-Mail: jung@volkswagenstiftung.de

    Weitere Auskünfte und Kontakt:

    Universität Bremen
    FB Rechtswissenschaft
    Institut für Gesundheits- und Medizinrecht
    Prof. Dr. Dieter Hart
    Telefon: 0421 218 2059
    E-Mail: hart@uni-bremen.de
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    Der Text der Presseinformation steht im Internet zur Verfügung unter
    http://www.volkswagenstiftung.de/presse-news/presse06/17022006.pdf.


    More information:

    http://www.igmr.uni-bremen.de - Veranstaltung und Programm


    Images

    Criteria of this press release:
    Economics / business administration, Law, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Politics, Social studies
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Research results, Scientific conferences
    German


     

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