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02/24/2006 09:24

FiBS zur hohen Relevanz von privaten Aufwendungen bei der Neuordnung des Familienleistungsausgleichs

Birgitt A. Cleuvers Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS)

    Die staatliche Unterstützung von Familien mit Kindern ist kaum noch zu durchschauen und bedarf einer weitgehenden Neuordnung. Dabei sollten auch die je nach Elterneinkommen und Wohnort unterschiedlich hohen Kosten für Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder berücksichtigt werden.

    Mit der Neuordnung des Familienleistungsausgleichs bemüht sich die Bundesregierung um eine Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Dies soll auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern.

    Gleichzeitig wird der Familienleistungsausgleich für die Betroffenen immer intransparenter. Einerseits ist es schwierig, zwischen den Optionen die jeweils Günstigste auszuwählen: Kinderfreibetrag oder Kindergeld, Freibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung, Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende, Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung, Werbungskosten und Sonderausgaben oder lieber doch als haushaltsnahe Dienstleistung bilden nur einen Teil des Familienleistungsausgleichs, der Eltern entlasten soll. Auf der anderen Seite zahlen Eltern Kita-Gebühren, Beiträge zur offenen Ganztagsschule, für Fahrtkosten, Schulbücher und Mittagessen. Da diese Beträge meist mit dem Einkommen steigen, kann der Zuverdienst schon mal schnell "teuer" werden.

    Einige Beispiele:
    Wer in Bonn jährlich etwa 38.610 Euro verdient, zahlt 80 Euro pro Monat für die Offene Ganztagsschule; sind es 10 Euro mehr Gehalt im Jahr steigt die Belastung auf 100 Euro monatlich an. D.h. statt 10 Euro mehr haben die Eltern dann 230 Euro weniger im Geldbeutel. Umgekehrt muss sich das Einkommen um mindestens 240 Euro jährlich verbessern, will man nur die höheren Beiträge zur Ganztagsschule kompensieren, ansonsten ist das verbleibende Einkommen niedriger als vorher. In manch anderer Kommune ist der zu zahlende Betrag zwar zunächst niedriger, dafür steigt er aber mit dem nächst höheren Jahreseinkommen um 30 Euro pro Monat. In Hamburg etwa wenden manche Eltern fast 400 Euro pro Monat für die Kita auf. Zwar gilt dies erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von über 2.800 Euro; dennoch ist die Belastung erheblich. Selbst Geringverdiener müssen hier fast 40 Euro im Monat zahlen.

    Im unteren Einkommensbereich können sich diese Belastungen noch durch die Streichung oder Kürzung von Sozialleistungen verstärken, da die einzelnen Regelungen nicht aufeinander abgestimmt sind. "Viele alleinerziehende Mütter werden durch das Nebeneinander von Leistungskürzungen und höheren Beiträgen für die Kinder im sozialen Sicherungssystem gefangen gehalten oder in die Schwarzarbeit getrieben", stellt Dr. Dieter Dohmen, Leiter des Kölner Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie fest. "Auch für viele Ehepaare, insbesondere Ehefrauen, lohnt sich die zusätzliche Erwerbsarbeit kaum, da ihr Zuverdienst durch Steuern und andere höhere Kosten aufgefressen wird. Es erscheint daher unabdingbar, nicht nur den Familienleistungsausgleich genauer zu untersuchen, sondern auch die Elternkosten für Bildung und Betreuung der Kinder sowie die korrespondierenden Sozialleistungen genauer zu untersuchen. Nur wer die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Bereichen im Detail kennt, kann funktionsfähige Konzepte für die Neuordnung des Familienleistungsausgleichs und zur Förderung der Kinder entwickeln. Gerade hier sollten die Ressorts übergreifend miteinander arbeiten, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Uns ist dabei bewusst," so der Bildungs- und Sozialökonom weiter, "dass dies eine Mammutaufgabe ist. Sie erscheint uns aber unabdingbar, will man Eltern und Kinder zielgerichtet fördern, denn die Systeme, die sich in Jahrzehnten entwickeln haben, stehen völlig unsystematisch und ungeordnet nebeneinander. Jeder Versuch, an bestehenden Strukturen herumzudoktern, wird es kaum transparenter und effektiver werden lassen." Ein interdisziplinäres Team aus Ökonomen verschiedener Ausrichtung, Steuer- und Sozialrechtlern an den Arbeiten könnte und sollte hier die Bundesregierung unterstützen.

    Wie die einzelnen Komponenten des Familienleistungsausgleichs zusammenwirken und welche Folgen sich daraus auch für Bildungsentscheidungen ergeben, ist immer wieder Thema im interdisziplinär ausgerichteten FiBS. Neben aktuellen Auftragsarbeiten im FiBS gilt folgende Publikation als Standardwerk: Dieter Dohmen, Ausbildungskosten, Ausbildungsförderung und Familienlastenausgleich - Eine ökonomische Analyse unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen (Abhandlungen zu Bildungsforschung und Bildungsrecht, Bd. 3), Duncker & Humblot Berlin 1999.

    (Insgesamt: 57 Zeilen à ca. 85 Anschläge, 4.549 Zeichen)

    Kontakt:
    Birgitt A. Cleuvers (FiBS), Tel. 02 21 / 550 95 16
    Wir freuen uns über einen Hinweis auf Ihre Berichterstattung. Vielen Dank!


    More information:

    http://www.fibs-koeln.de


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy, Transfer of Science or Research
    German


     

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