Fast 21 Millionen Euro im Jahr 2005 zusätzlich für Forschungsprojekte
Auch im Jahr 2005 konnte die Universität Greifswald wieder rund 21 Millionen Euro aus eingeworbenen Drittmitteln in Forschungsprojekte investieren. Damit konnten die Drittmittelausgaben im Vergleich zu 1998 (9,7 Mio. €) mehr als verdoppelt werden. Fast 300 Mitarbeiter werden insgesamt aus den zusätzlichen Forschungsgeldern finanziert (s. a. Hintergrund). Die Drittmittel stammen überwiegend aus Förderprogrammen des Bundes und der Europäischen Union sowie von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und privaten Stiftungen wie der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung.
Spitzenreiter ist die Medizinische Fakultät mit 9,6 Mio. € Drittmittelausgaben in 2005. Diese wurden sowohl für die Grundlagenforschung als auch für klinische Studien eingesetzt. Bis zum Sommer 2007 läuft noch die zweite Phase des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierten Programms zur Förderung der Hochschulmedizin in den neuen Bundesländern (NBL 3). Mit dieser Unterstützung soll die begonnene Profilbildung fortgesetzt werden. Dazu werden unter anderem neu strukturierte Forschungszentren (Departments) ausgebaut, die fakultätsübergreifend in einem Life-Science-Verbund vernetzt werden sollen. Auch an einem Sonderforschungsbereich, dem einzigen medizinischen in Mecklenburg-Vorpommern, sind Greifswalder Wissenschaftler aktiv beteiligt. In ihm werden seit 2004 Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten schwerer entzündlicher Erkrankungen des Herzmuskels untersucht.
Spitzenforschung betreibt auch die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, der im vergangenen Jahr insgesamt 6,5 Mio. € Drittmittel zur Verfügung standen. Davon entfielen allein auf die Fachrichtung Biologie 3,0 Mio. € der eingeworbenen Drittmitteln, gefolgt von der Physik mit 1,1 Mio. €. Beispielhaft für die Konstanz wissenschaftlicher Hochleistungen ist der an der Universität Greifswald von der DFG im Jahr 2005 bewilligte neue Sonderforschungsbereich (SFB) "Grundlagen komplexer Plasmen". Dabei wird das über zwölf Jahre konzipierte Forschungsprojekt in der ersten vierjährigen Förderperiode mit mehr als fünf Millionen € gefördert. Unter anderem werden 25 Stellen zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses bereitgestellt. An dem Sonderforschungsbereich wirken neben dem Institut für Physik die Greifswalder Max-Planck- und Leibniz-Institute für Plasmaphysik sowie die Plasmaphysiker der Universität Kiel mit. Darüber hinaus beteiligt sich das Greifswalder Institut für Physik an einem im Mai vergangenen Jahres vergebenen SFB für Laserphysik, der von der Universität Rostock geführt wird.
Die Philosophischen Fakultät konnte rund 1,9 Mio. € aus Drittmitteln verwerten, die unter anderem für die Erforschung der Kulturen des Ostseeraums eingesetzt wurden. Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang das bereits 1999 von der DFG bewilligte interdisziplinäre Graduiertenkolleg "Kontaktzone Mare Balticum: Fremdheit und Integration im Ostseeraum".
Die Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät nutzte 2005 rund 815.000 € aus Drittmitteln. Hierbei verdienen vor allem die Mercator-Stiftungsprofessur für den nordeuropäischen Rechtsvergleich, die Sparkassen-Stiftungsprofessur für Internationales Finanzmanagement, die von der Stiftung Volkswagenwerk geförderte Erforschung von interkulturellen Innovationsteams, das EU-Forschungsprojekt zum "Frauenstrafvollzug" und das Projekt "Gründerflair M-V" besondere Hervorhebung.
Die weitaus kleinste der Fakultäten, die Theologischen Fakultät, konnte rund 112.000 € an Drittmitteln verwenden. Darüber hinaus übernahmen die Badische und Pommersche Landeskirche die Finanzierung von zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern.
Hintergrund "Drittmittel"
Bei der Vergabe von Drittmitteln wird im Allgemeinen vorausgesetzt, dass die Universität über eine entsprechende Grundausstattung verfügt. Insofern sind Drittmittel eine wichtige Ergänzung, aber kein Ersatz für die vom Land bereitgestellte Grundfinanzierung. Generell ist die Forschung mit Mitteln Dritter für die Hochschulen der Bundsrepublik im Hochschulrahmengesetz (HRG, §25) geregelt. Die Vergabe und Abwicklung von Drittmittelprojekten ist jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich festgeschrieben. In Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um die Richtlinie zur Einwerbung und Verwendung von Mitteln Dritter (Drittmittelrichtlinie), die auf der Verwaltungsebene für die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommerns im Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV (Nr. 5/2005, 12. April 2005 - VII 302 A) aufgeführt ist. Drittmittel sind demzufolge "öffentliche oder private Zuwendungen, Spenden, Sponsoring und sonstige Leistungen aus einseitig verpflichtenden oder gegenseitigen Verträgen sowie alle sonstigen geldwerten Vorteile, die die Hochschulen zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten". Hochschulen können also zusätzlich zur Grundausstattung des regulären Hochschulhaushalts Drittmittel entweder durch sie selbst, durch eine ihrer Einrichtungen oder durch dafür hauptamtlich beschäftigte einzelne Wissenschaftler eingeworben werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vergabe der Drittmittel seitens der Geldgeber, wie beispielsweise Forschungseinrichtungen oder auch Stiftungen, nach jeweils eigenen Vergabekriterien erfolgt.
Universität Greifswald
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http://www.uni-greifswald.de/organisieren/verwaltung/finanzen.html
http://www.kultus-mv.de/_sites/bibo/merkblaetter/0505.pdf
http://www.bmbf.de/pub/HRG_20050126.pdf
Spitzenreiter - fast zehn Mio. € konnte die Medizinische Fakultät aus Drittmitteln in die Forschungs ...
Foto: Hausmann
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