Fernstudium in Hagen bleibt auch kostenmäßig eine Studienalternative
Studienbeiträge für Neueinschreiber wird es an der FernUniversität in Hagen vorerst nicht geben. Der Senat der Universität schloss sich am Mittwochabend einstimmig einem entsprechenden Vorschlag des Rektorats an. Das Studium an der einzigen staatlichen deutschsprachigen Fernuniversität bleibt damit eine ebenso kostengünstige wie flexible Alternative zum Studium an einer Präsenzuniversität. Ob die FernUniversität auf Dauer auf Studienbeiträge verzichten kann, wird erstmalig nach dem Start des Wintersemesters 2006/2007 überprüft.
Das Wissenschaftsministerium Nordrhein-Westfalen hatte es den Hochschulen des Landes überlassen, ob sie für Neueinschreiberinnen und -einschreiber zum Wintersemester 2006/07 Studienbeiträge von bis zu 500 Euro pro Semester erheben werden. Ab dem Sommersemester 2007 können dann alle Studierenden zu Studienbeiträgen herangezogen werden. Verschiedene NRW-Hochschulen haben sich bereits für die Einführung von Studienbeiträgen entschieden.
Wesentliches Kriterium für die anders lautende Entscheidung der FernUniversität ist, dass es für die Hochschule bei der Risikobewertung nicht wägbar ist, ob und gegebenen falls wie viel sie bei der Einführung von Studienbeiträgen tatsächlich erwirtschaften würde. Hintergrund ist, dass sich die FernUniversität zu 18 Prozent selber finanziert mit der Folge, dass die durch die Einführung von Studienbeiträgen möglicherweise zurück gehenden Studierendenzahlen zu Einnahmeverlusten an anderer Stelle führen würden. Einnahmen und Verluste müssen dann gegen einander gerechnet werden.
Für die Bewertung des wirtschaftlichen Risikos ist darüber hinaus problematisch, dass das Gesetz durch weitere Rechtsverordnungen präzisiert werden soll, die allerdings noch nicht vorliegen. Noch kritisch zu hinterfragen ist beispielsweise die Bewertung von Befreiungstatbeständen sowie die Höhe des Beitrags der Universitäten zum Ausfallfonds zur Unterstützung von BAFöG-Empfängern. Die FernUniversität will deshalb zunächst analysieren, ob die Einführung der Studienbeiträge sich überhaupt für sie rechnet bevor weitere Entscheidungen getroffen werden. Das aktuelle Votum von Rektorat und Senat ist also nicht als endgültiges Nein zu Studienbeiträgen zu verstehen.
Für die derzeit Studierenden ändert sich durch die Beschlusslage zunächst nichts.
Das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz läuft erst zum 1. April 2007 aus. Betroffen von diesem Gesetz sind lediglich die Langzeit-, die Zweitstudierenden und ältere Studierende (ab dem 60. Lebensjahr), die bis zu dem Zeitpunkt nach wie vor zahlungspflichtig sind.
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