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04/19/2006 16:10

Langzeitstudiengebühren rechtmäßig

Thomas Philipp Reiter Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

    Oberverwaltungsgericht Lüneburg hebt Beschluss des VG Braunschweig auf und bestätigt Gesetzgebung des Landes

    HANNOVER/LÜNEBURG/BRAUNSCHWEIG. Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg, den Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Braunschweig vom 30. Januar aufzuheben und den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abzulehnen.
    Der Beschluss des VG Braunschweig hatte für Verwunderung gesorgt, da er damit begründet wurde, eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Langzeitstudiengebühren für das Sommersemester 2006 sei nicht vorhanden.

    "Erwartungsgemäß hat das Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Braunschweig verworfen. Das bestätigt die bereits im Februar geäußerte Einschätzung seitens der Landesregierung, dass der Beschluss des VG Braunschweig vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Bestand haben werde", so Wissenschaftsminister Stratmann.
    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar, also endgültig.

    Mit dem Beschluss gewinnt die Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel die Beschwerde, die sie beim OVG Lüneburg gegen die Eilentscheidung des VG Braunschweig eingelegt hatte. Das OVG Lüneburg kommt dabei zu dem Schluss, dass das Braunschweiger Gericht den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bereits als unzulässig hätte zurückweisen müssen. "Mit der Entscheidung des Lüneburger Gerichtes ist jetzt endgültig klar gestellt, dass auch die Übergangsregelungen zu den Langzeitstudiengebühren rechtmäßig sind", so der Wissenschaftsminister.

    Aufgrund des Beschlusses des VG Braunschweig im Januar hatte der Niedersächsische Landtag im Februar eine gesetzliche Klarstellung beschlossen. Das OVG hat diese Änderung ebenfalls lediglich als gesetzliche Klarstellung gewertet und bestätigt.
    Sämtliche Kosten des gerichtlichen Verfahrens trägt die Antragstellerin.


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    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
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