Am morgigen Mittwoch, dem 17. Mai wird der Landtag über die aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingebrachte Zielvorgabe für die Universität Rostock abstimmen. Als einzige Maßnahmen mit Außenwirkung sieht diese die sofortige Schließung des Staatsexamensstudienganges Rechtswissenschaft der Juristischen Fakultät sowie die Einstellung des Studienganges Zahnmedizin vor. Bei Zustimmung des Landtages hieße dies, dass schon zum WS 2006/07 keine Jurastudenten mehr immatrikuliert werden dürften.
Im Hinblick auf die beabsichtigte Schließung des Studienganges Rechtswissenschaft ist anzumerken:
- Die in der Antragsbegründung zu Punkt IV.6. genannte Arbeitslosenquote unter Juristen von 21,6 % ist grob falsch. Diese Zahl suggeriert, dass jeder fünfte Jurist in die Arbeitslosigkeit entlassen wird. Tatsächlich ist nicht einmal jeder Zwanzigste betroffen: Aus der zitierten Quelle geht hervor, dass von bundesweit 220.000 Juristen im Jahre 2003 lediglich 9.500 arbeitslos waren. Dies entspricht einer Quote von nur 4,3 %. In den vergangenen Monaten wurde das Bildungsministerium wiederholt darauf hingewiesen, dass diese auch vorher schon verwendeten Zahlen nicht der Wahrheit entsprechen. Dass sie in der Zielvorgabe erneut erscheinen, lässt daher kaum eine andere Interpretation zu, als die, dass es sich dabei um eine gezielte Täuschungsmaßnahme handelt.
Darüber hinaus halten auch die übrigen in der Antragsbegründung genannten Argumente zur Schließung der Juristischen Fakultät einer näheren Überprüfung nicht stand!
- Mit der Schließung würden auch keine zusätzlichen Einsparungen erzielt, da der von der Landesregierung im Personalkonzept 2004 beschlossene Stellenabbau unabhängig von dieser Zielvorgabe vorgenommen wird. Im Gegenteil ist mit dem Wegzug der 1.150 Rostocker Jurastudenten und einem entsprechenden Kaufkraftverlust (ca. 1 Mio. € pro Monat) für die Region zu rechnen.
- Nach erfolgreicher 15-jähriger Aufbauarbeit würde eine der leistungsstärksten und traditionsreichsten Fakultäten ausgerechnet am größten Justizstandort des Landes faktisch abgewickelt.
- Die Juristische Fakultät zeichnet sich insbesondere durch den bundesweit einzigartigen Ausbildungsschwerpunkt "Anwaltsorientierte Juristenausbildung" sowie "Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" aus. Diese für die Praxis wichtigen Spezialisierungen halten nicht nur die Landeskinder in Mecklenburg-Vorpommern, sondern ziehen auch eine Vielzahl von Studenten aus ganz Deutschland hierher. Eine Schließung würde dagegen die demographische Landesentwicklung weiter verschlechtern.
Die Universität Rostock hat in den vergangenen Monaten mehrere Konzepte vorgelegt, die sowohl die Sparvorgaben des Landes erfüllen als auch eine im Bundesvergleich attraktive, praxisnahe Ausbildung in Rostock gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, wie durch die Schließung des Studiengangs Rechtswissenschaft die Profile der verbleibenden Studiengänge gestärkt werden sollen. Das Gegenteil ist zu erwarten. Besonders die Profilierung KMU würde ohne juristische Ausbildungsinhalte ganz erheblich geschwächt.
Prof. Dr. Klaus Tonner
T: 0381 498 8070
e-mail: klaus.tonner@uni-rostock.de
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