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05/18/2006 11:52

HRK-Präsidentin: Keine Herabsenkung der Bezugsdauer von Kindergeld

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Als eine "ungerechtfertigte Sparmaßnahme zu Lasten der Studierenden" hat die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Margret Wintermantel die Herabsetzung der Altersgrenze für Kindergeld und Kinderfreibetrag bezeichnet. Das Bundeskabinett hatte in der vergangenen Woche beschlossen, dass die Zahlungen statt wie bisher bis zum 27. künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr erfolgen sollen.

    Die HRK-Präsidentin: "Die Absenkung der Altersgrenze würde für die Studierenden zu finanziellen Härten führen, da sich im momentanen Studiensystem ein Großteil von ihnen in diesem Zeitraum in der Prüfungs- und Examensphase befindet. Eine Absenkung der Altersgrenze kann erst nach der flächendeckenden Umstellung auf das Bachelor/Master-System in Frage kommen, da davon auszugehen ist, dass es erst danach zu einer Absenkung des Abschlussalters kommen wird. Außerdem sind Ausnahmeregelungen notwendig, ohne dass allerdings hierdurch neue Bürokratien an den Hochschulen entstehen."

    Negative Auswirkungen seien ohne solche Regelungen vor allem für die Studierenden zu befürchten, die vor der Aufnahme ihres Studiums eine Ausbildung absolvieren. "Das sind derzeit 26 Prozent aller Studierenden und sogar 51 Prozent der Studierenden an Fachhochschulen. Auch Studierende, die einen längeren Auslandsaufenthalt absolvieren, wären in besonderer Weise betroffen. An diesem Punkt wird deutlich, dass die Absenkung der Altersgrenze dem von der Bundesregierung erwünschten Ziel der Mobilität und des Steigerns der Akademikerquote diametral entgegenläuft", so Wintermantel weiter.

    Zudem sei die von der Bundesregierung angedachte Übergangsregelung in sich widersprüchlich. So soll für Kinder vom Geburtsjahrgang 1983 an nur noch 25 Jahre lang gezahlt werden, für Kinder des Jahrgangs 1982 bis zum 26. Geburtstag. Für die Studierenden des Jahrgangs 1981 fehlt jedoch eine Übergangsregelung, so dass sie bereits ab dem 1. Januar 2007 und damit vor ihrem 26. Geburtstag schlechter gestellt sind als diejenigen des Jahrgangs 1982.

    Wintermantel monierte außerdem, dass für die studentische Krankenversicherung ent-sprechende Übergangsregelungen fehlen. Die geplante Änderung würde hier bedeuten, dass Studierende, die sich im Vertrauen auf ihre an den Bezug von Kindergeld gebundene Beihilfeberechtigung in der Regel von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenver-sicherung haben befreien lassen, dann nicht einfach in die studentische Krankenversicherung wechseln könnten und somit den vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung bezahlen müssten.


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    Science policy
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