TU Darmstadt: Hundert Jahre Promotionsrecht
Vor hundert Jahren, am 25. November 1899, verlieh Großherzog Ernst Ludwig von Hessen der - damals noch - Technischen Hochschule Darmstadt das Promotionsrecht. Anlass war der 30. Geburtstag des Landesherren, an dem sich Professoren und Studierende mit geladenen Gästen zu einer Festveranstaltung in der Aula des Alten Hauptgebäudes der Hochschule versammelten. Mit diesem Akt war die TH Darmstadt endgültig in den Kreis der höchsten akademischen Bildungsanstalten aufgenommen und stand gleichberechtigt neben den traditionellen Universitäten des Landes.
Vorausgegangen war der langjährige Kampf der deutschen Technischen Hochschulen um die akademische Ebenbürtigkeit mit den Universitäten. Ihn beendete Kaiser Wilhelm II im Herbst 1899, indem er den preußischen Technischen Hochschulen das Recht verlieh, Diplom-Ingenieure zu Doktor-Ingenieuren zu promovieren. Das Großherzogtum Hessen gehörte zu den ersten Ländern, die diesem Beispiel folgten. Mit dem Dr.-Ing. wurde der TH Darmstadt zugleich das Recht eingeräumt, für besondere Verdienste um die Förderung der technischen Wissenschaften die Würde eines Doktor-Ingenieurs Ehrenhalber (E.h.) zu verleihen. Zum ersten Mal machte die Hochschule von diesem Recht Gebrauch, als sie am 6. Juli 1900 beschloss, Großherzog Ernst Ludwig zum Ehrendoktor zu ernennen.
Die ersten Doktoprüfungen fanden an der TH Darmstadt am 8. März 1902 statt: Die Diplom-Ingenieure Julius Adolf Möllinger aus Nürnberg und Ernst Vetterlein aus Leipzig wurden zum Dr.-Ing. promoviert. Ernst Vetterlein, der in Dresden und München studiert hatte, war Assistent in der Abteilung für Architektur der TH Darmstadt, habilitierte sich hier und wurde 1919 auf eine Professur an die TH Hannover berufen.
S.G. 23.11.1999
Criteria of this press release:
Construction / architecture, Electrical engineering, Energy, Mechanical engineering
regional
Organisational matters, Science policy
German
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