Bonn/Berlin, 26. Juni 2006
PM 06/2006
Pressekonferenz anlässlich der 129. BLK-Sitzung am 26.06.2006
unter Leitung der BLK-Vorsitzenden Frau Dr. Annette Schavan,
Bundesministerin für Bildung und Forschung,
und des Stv. BLK-Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner,
Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz
- Pakt für Forschung greift: Steigerung der Haushalte DFG und MPG im Jahre 2007
um 3 %
Der Pakt für Forschung und Innovation zeigt Wirkung: Die Bund-Länder-Kommission
für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) hat heute beschlossen, dass
sowohl die MPG als auch die DFG entsprechend den Paktaussagen für 2007 von
einem Zuwachs ihrer Zuwendung um 3 % ausgehen können. Die MPG soll
dementsprechend 2007 eine gemeinsame Zuwendung des Bundes und der Länder in
Höhe von gut 1 Mrd. Euro erhalten. Bund und Länder bringen diesen Betrag je zur
Hälfte auf. Die DFG erhält 2007 eine gemeinsame Zuwendung des Bundes und der
Länder in Höhe von ca. 1,4 Mrd. Euro. 58 % dieses Betrages finanziert der Bund, 42 % die Länder. Zusätzlich erhält die DFG aufgrund der Vereinbarung über die Exzellenzinitiative für 2007 Mittel in Höhe von 379 Mio. Euro, wobei dieser Betrag zu 75 % vom Bund und zu 25 % von den Ländern aufgebracht wird (vgl. Pressemitteilung 07/2006)
- Auswirkungen der geplanten Föderalismusreform:
Die Kommission hat sich unter Vorsitz von Frau Bundesministerin Schavan heute mit der Frage befasst, welche Auswirkungen die geplante Föderalismusreform auf die BLK insgesamt und insbesondere auch auf die laufenden Bund-Länder-Vorhaben im Bildungsbereich haben wird. Zur Frage, wie und in welcher Form die neuen
Gemeinschaftsaufgaben "Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich" nach Artikel 91 Absatz 2 GG (neu) und
"Forschungsförderung" nach Artikel 91 Absatz 1 GG (neu) künftig wahrgenommen
werden sollen, werden derzeit Gespräche in zwei Staatssekretärsarbeitsgruppen von Bund und Ländern unter Vorsitz von Herrn Staatssekretär Thielen (BMBF) geführt. Die Arbeitsgruppen sollen bis zum Herbst 2006 entsprechende Vorschläge unterbreiten (vgl. auch Anlage "Eckpunkte für das Zusammenwirken von Bund und Ländern nach Artikel 91b Abs. 1 GG neu [GA Forschungsförderung]").
- Neuausrichtung des Akademienprogramms von der BLK bestätigt
Aufgrund der Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom 21. Mai 2004 hat sich das
Akademienprogramm zwischenzeitlich mit einer Fokussierung auf die
geisteswissenschaftliche Grundlagenforschung, einer Öffnung des Antragsverfahrens auch für externe Antragsteller und einer Erweiterung der Wissenschaftlichen Kommission um sieben von der DFG benannte Mitglieder völlig neu ausgerichtet. Diese Neuausrichtung hat die BLK heute durch die Anpassung der Ausführungsvereinbarung Akademienprogramm bestätigt (vgl. Pressemitteilung 08/2006).
- BLK fordert bessere Kooperation in der Benachteiligtenförderung
Die BLK hat heute alle Beteiligten dazu aufgefordert, Fördermaßnahmen für
benachteiligte Jugendliche in der Berufsausbildung künftig besser zu bündeln, besser abzustimmen und hier auch mehr Transparenz zu schaffen. Trotz der in den letzten Jahren erfolgten verstärkten Bündelung von Einzelinitiativen zu Programmen und sonstigen Strukturierungsmaßnahmen lässt die Übersichtlichkeit und die Abgestimmtheit der Förderstrukturen in der Benachteiligtenförderung immer noch zu wünschen übrig (vgl. Pressemitteilung 09/2006).
- Lebenslanges Lernen: BLK zieht Bilanz über Programm "Lebenslanges Lernen"
Das mit ca. 13 Mio. Euro von Bund und Ländern geförderte BLK-Programm
"Lebenslanges Lernen" war beispielgebend für die Implementation neuer Lernkulturen und für die Vermittlung vieler guter "good practice"-Beispiele im Bereich des Lebenslangen Lernens, so die heutige Bilanz der BLK über das Ende 2005 ausgelaufene Programm. Schwerpunkte waren insbesondere die Verschränkung der verschiedenen Bildungsbereiche über Netzwerkbildung und Kooperationen, die
Stärkung der Eigenverantwortung und die Förderung selbstgesteuerter, auch
informeller Lernaktivitäten. Besonders erfolgreich waren dabei die beiden
Verbundprojekte "Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung" und "ProfilPass" (vgl. Pressemitteilung 10/2006).
Die Pressemitteilungen aus Anlass dieser Sitzung stehen ab 26.06.06 (17.30 h) im Internet unter www.blk-bonn.de
Anlage:
Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung nach Art. 91b Abs. 1 GG neu"
Eckpunkte für das Zusammenwirken von Bund und Ländern nach Artikel 91b Abs. 1 GG neu (GA Forschungsförderung)(Stand: 10.05.2006)
1. Auch nach einer Föderalismusreform ist eine institutionalisierte Bund-Länder-Zusammenarbeit bei der Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung nach Artikel 91b Abs. 1 GG neu erforderlich.
2. Die Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung (Artikel 91b Abs. 1 GG neu)
umfasst ein Zusammenwirken von Bund und Ländern aufgrund von Vereinbarungen
in Fällen überregionaler Bedeutung:
· bei der Förderung von außeruniversitären Einrichtungen,
· bei der Förderung von Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung,
· bei der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich
Großgeräten.
Der Abschluss eines nach Artikel 91b Abs. 1 GG neu erforderlichen
Verwaltungsabkommens für alle in Absatz 1 genannten Förderbereiche wird bis Ende 2006 angestrebt. Es bedarf der Zustimmung der Regierungschefs von Bund und
Ländern.
3. Kriterien für eine Institutionalisierung der Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung:
· Die Verfahren sollen schlanker und effizienter als bisher organisiert werden.
Entscheidungskompetenzen sollen möglichst auf nachgeordnete Ebenen übertragen werden.
· Die Befassung der Minister bzw. Regierungschefs von Bund und Ländern soll
stärker auf Fragen von grundsätzlicher Bedeutung konzentriert werden. Für
diese Fälle bedarf es eines strukturierten und formalisierten Verfahrens.
· Die Finanzseite soll in geeigneter Form unmittelbar in das Verfahren
eingebunden werden. Die Vertretung wird von Bund und Ländern in eigener
Verantwortung geregelt.
· Wissenschaftliche Qualitätsstandards sind zu sichern wie z.B. bei der
Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten nach der neuen
Gemeinschaftsaufgabe durch Beteiligung des Wissenschaftsrates und der
DFG.
· Ein Gremium auf Minister-Ebene soll für wissenschafts- und
forschungspolitische Strategiedebatten von Bund und Ländern dienen.
· Bund und Länder sollen gleichberechtigt vertreten sein; Beschlüsse sollen mit
qualifizierter Mehrheit gefasst werden können. Die bisherigen Verfahren für
alle gemeinschaftlich finanzierten Forschungseinrichtungen sollen mit dem
Ziel einer Effektivierung der Zusammenarbeit überprüft werden.
· Die zur Zeit getrennt laufenden Arbeitsstrukturen für die FhG und die HGF
haben sich bewährt und bleiben erhalten.
· Die Kompetenz des neuen Gremiums soll sich aus einem abschließenden
Katalog von Aufgaben (vgl. Ziffer 2) plus möglichen Einzelaufträgen der
Regierungschefs von Bund und Ländern ergeben.
4. Keine der vorhandenen wissenschafts- und forschungspolitischen
Kooperationsplattformen von Bund und Ländern entspricht in ihrer gegenwärtigen
Struktur und Verfasstheit allen Kriterien. Deshalb ist es Auftrag der
Föderalismusreform, das BLK-Modell den veränderten Gegebenheiten entsprechend
zu reformieren.
5. Aus den Kriterien und dem Auftrag ergeben sich modellhaft folgende
Grundkoordinaten:
· Erforderlichkeit eines politischen Beratungs- und Entscheidungsgremiums auf
Minister-Ebene, z. B. im Sinne einer Konferenz der Forschungs- und
Wissenschaftsminister des Bundes und der Länder, das etwa zwei Mal pro
Jahr tagen könnte.
· Zur Vorbereitung der Entscheidungen auf Ministerebene ist eine "Substruktur"
erforderlich, die an die Stelle des bisherigen BLK-Ausschusses "Forschungsförderung" treten könnte.
· Das Gremium soll von einer schlanken Arbeitsstruktur im Sinne eines
gemeinsamen Büros unterstützt werden.
Criteria of this press release:
Economics / business administration, Law, Media and communication sciences, Politics, Social studies, Teaching / education
transregional, national
Science policy, Scientific Publications
German
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