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06/28/2006 16:34

Urheberrecht wissenschaftsfreundlich ausgestalten

Dr. Christiane Kling-Mathey Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, Kennedyallee 40, 53175 Bonn)

    Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF, Büro Berlin, Anna-Louisa-Karsch-Str. 2, 10178 Berlin)

    Fraunhofer Gesellschaft (FhG, Hansastraße 27 C, 80686 München)

    Hochschulrektorenkonferenz (HRK, Ahrstraße 39, 53175 Bonn)

    Leibniz-Gemeinschaft (Eduard-Pflüger-Straße 55, 53113 Bonn)

    Max-Planck-Gesellschaft (MPG, Hofgartenstraße 8, 80539 München)

    Wissenschaftsrat (WR, Brohler Straße 11, 50968 Köln)

    Gemeinsame Presseerklärung

    Die sieben großen in der Allianz zusammengeschlossenen Wissenschaftsorganisationen fordern eine bildungs- und forschungsfreundliche Ausgestaltung des Urheberrechts. Hintergrund ist die derzeitige Debatte um die von der Bundesregierung vorgelegte Urheberrechtsnovelle, bei der die wiederholt aus Sicht von Wissenschaft und Forschung geäußerten Bedenken kaum Berücksichtigung fanden. Zu befürchten ist, dass die Kooperation von Wissenschaftlern über die Datennetze erheblich erschwert, die wissenschaftliche Erforschung insbesondere audiovisueller Dokumente massiv behindert und die schon in der letzten Zeit dramatisch gestiegenen Kosten für die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien für Bildung und Wissenschaft weiterhin erheblich steigen werden.

    Für die Wissenschaft wird der Zugriff auf die weltweite Information nur noch eingeschränkt und zu unvertretbaren Kosten erfolgen können. Dies wird auch die Studienbedingungen an deutschen Hochschulen erheblich verschlechtern. Ressourcen von Bibliotheken werden nicht mehr im bisherigen Umfang genutzt werden können, was auch die jetzt gebotene engere Vernetzung von Schulen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft ganz erheblich erschweren wird. Die Wissenschaftsorganisationen verweisen in diesem Zusammenhang auf das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", das jüngst in einem Offenen Brief an die Bundeskanzlerin auf die Konsequenzen der Novelle nachdrücklich hingewiesen hat.

    Der Bundesrat hat eine umfangreiche Stellungnahme zur Gesetzesnovelle abgegeben, die bereits durch die Allianz vorgebrachte Forderungen* aufgreift und die Kritik seitens der Wissenschaft in zentralen Punkten unterstützt. Inzwischen hat die Bundesregierung diese Stellungnahme des Bundesrates in einer Gegenäußerung weitestgehend zurückgewiesen und hält bedauerlicherweise im Wesentlichen an ihrem Gesetzesentwurf fest.

    Die Wissenschaftsorganisationen begrüßen ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, der Förderung von Wissenschaft und Forschung höchste Priorität einzuräumen. Dies sollte dann allerdings bei allen Gesetzesvorhaben Prüfungsmaßstab sein, die sich unmittelbar oder mittelbar auf Wissenschaft und Forschung auswirken. Deshalb fordert die Allianz der großen Wissenschaftsorganisationen die Bundesregierung nachdrücklich auf, die von Wissenschaft und Bildung einmütig erhobenen und vom Bundesrat vorgebrachten Forderungen aufzugreifen und umzusetzen.

    * Die wichtigsten Forderungen der Allianz sind bei Bedarf der nachfolgenden Hintergrundinformation zu entnehmen.

    Hintergrundinformation zur Presseerklärung der Allianz
    "Urheberrecht wissenschaftsfreundlich ausgestalten"

    Die wichtigsten Forderungen der Allianzorganisationen zur Überarbeitung des Regierungsentwurfs zur Urheberrechtsnovelle sind die folgenden:

    o Das Zweitverwertungsrecht eines Urhebers (Wissenschaftler) muss gegenüber dem Rechteverwerter (Verlag) gesetzlich sichergestellt werden. Dabei müssen für die Wissenschaft akzeptable Fristen gelten. (§ 38)

    o Allen Bildungseinrichtungen muss die Zugänglichmachung und Wiedergabe von elektronisch verfügbaren Medien eingeräumt werden, nicht nur öffentlichen Bibliotheken, Museen oder Archiven. Dabei darf es keine Beschränkung auf eigens eingerichtete Leseplätze geben. Vielmehr müssen die bestehenden Möglichkeiten lokaler Netze genutzt werden dürfen. (§ 52b)

    o Bei der Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch muss das Gesetz auch die Belange der Drittmittelforschung öffentlicher Wissenschaftseinrichtungen mit der Wirtschaft positiv berücksichtigen. (§53)

    o Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen müssen das Recht haben, elektronische Archive von ihren Beständen anzulegen. (§ 53)

    o Kommerzielle Anbieter dürfen kein gesetzliches Monopol zur Vervielfältigung und Übermittlung von digitalen Inhalten bekommen. Vielmehr müssen Bibliotheken das Recht erhalten, zumindest grafische Dateien auf Bestellung zu versenden. Es sollte jedoch auch der Versand von vollelektronischen Kopien ermöglicht werden. (§ 53a)

    o Die Übergangsnorm für den für Wissenschaft und Bildung zentralen § 52a muss entfallen oder die Frist zu seiner Überprüfung deutlich verlängert werden. (§ 137k)


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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