idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
07/13/2006 17:02

Universität Siegen: Studiengebühren in Höhe von 500 Euro

Kordula Lindner-Jarchow M.A. Stabsstelle für Presse, Kommunikation und Marketing
Universität Siegen

    Nach ausführlicher Diskussion im vollbesetzten Audimax hatte sich der Senat der Universität bereits Mai diesen Jahres mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, künftig Studienbeiträge zu erheben. Nachdem die Senatssitzung am letzten Montag wegen anhaltender studentischer Proteste vertagt werden musste, ist heute in nichtöffentlicher Sitzung über die Beitragssatzung und damit auch über die Höhe der Studienbeiträge entschieden worden. Zum Wintersemester 2006/2007 müssen alle Studierenden, die sich an der Universität Siegen erstmals für ein Studium einschreiben, einen Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro pro Semester zahlen.

    Für diejenigen, die schon im jetzt zu Ende gehenden Sommersemester 2006 eingeschrieben waren, beginnt die Zahlung der Studienbeiträge erst zum Sommersemester 2007. Beitragsfrei bleibt für alle das Semester, in welchem die Studierenden an der Universität Siegen erfolgreich abschließen.
    Zur Vermeidung sozialer Härten hat der Senat zahlreiche Ausnahmeregelungen beschlossen, die die Pflicht zur Zahlung der Studienbeiträge für bestimmte Personengruppen deutlich einschränkt. So werden Studierende, die Kinder erziehen von der Beitragszahlung freigestellt. Sind beide Eltern Studierende, gilt die Regelung in jedem Semester nur für jeweils einen Elternteil. Studierende, die Mitglieder in den Gremien der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung sind, können für einen Zeitraum von bis zu vier Semestern ebenfalls von der Beitragszahlung befreit werden. Für besonders qualifizierte, bedürftige Studierende soll ein Stipendienprogramm eingerichtet werden, mit dessen Hilfe es möglich sein wird, diesen Personenkreis ebenfalls von der Pflicht zur Zahlung von Studiengebühren auszunehmen. Auch für ausländische Studierende gibt es Ausnahmeregelungen, z. B. dann, wenn es sich um Studierende handelt, die keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen haben und deren Einkommen unterhalb des BAFöG-Höchstsatzes liegt. Diese Regelung soll es insbesondere bereits jetzt im Studium befindlichen Personen ermöglichen, ihr Studium ohne zusätzliche finanzielle Belastungen zum Abschluss zu bringen.
    Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen sind zweckgebunden. Sie müssen von der Universität für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden. Zur Überprüfung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation wird ein Prüfungsgremium eingerichtet, dem zur Hälfte Studierende angehören.


    Images

    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy, Studies and teaching
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).