Am 25.07.2006 hat das Robert Koch-Institut die 19. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) erteilt. Sie ergeht an das Fraunhofer-Institut für Biomedizinische Technik, St. Ingbert. In dem genehmigten Vorhaben soll im Rahmen eines von der Europäischen Union geförderten Projektes die Methode der Bioimpedanz-Spektroskopie angewandt werden, um den Prozess der Differenzierung von Knochenzellen aus hES-Zellen zu verfolgen und den Differenzierungserfolg einzuschätzen. In dem Projekt soll geklärt werden, ob die Bioimpedanz-Spektroskopie für eine eigenständige Beurteilung des Differenzierungserfolgs hinreichend ist. Die Versuche sollen im Vergleich mit adulten Stammzellen, nämlich mesenchymalen Stammzellen aus dem Knochenmark und mit Stammzellen aus Nabelschnurblut, durchgeführt werden. Die Feststellung der Differenzierung von hES-Zellen zu Knochenzellen durch Bioimpedanzmessungen hätte gegenüber herkömmlichen Methoden den Vorteil, dass die Messung ohne Zerstörung von Zellen erfolgen kann.
Weitere Informationen sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts http://www.rki.de (> Gesundheit A-Z > Stammzellen > Genehmigungsverfahren nach dem StZG) nachlesbar bzw. direkt unter der Internet-Adresse
http://www.rki.de/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/register__node.html.
Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein. Zum beantragten Vorhaben lag eine positive Stellungnahme der ZES vor.
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Herausgeber
Robert Koch-Institut
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Criteria of this press release:
Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Social studies
transregional, national
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German
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