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08/07/2006 11:50

Die Telefonzelle für Aufsätze: Kolloquium in der Universitätsbibliothek diskutierte neues Urheberrecht

Susanne Bossemeyer Stabsstelle 2 – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
FernUniversität in Hagen

    "Es droht uns ein Rückschritt, der vergleichbar ist mit einem Rückfall vom Handy für jeden zur Telefonzelle mit Warteschlange", warnte Prof. Dr. Gabriele Beger: Die Leiterin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg referierte in der Bibliothek der FernUniversität in Hagen über die Novelle des Urheberrechts, die derzeit verhandelt wird.

    Die Bibliothek hatte zu einem Kolloquium über "Das neue Urheberrecht und seine Auswirkungen auf das wissenschaftliche Publizieren" gebeten. Denn gerade die FernUniversität ist darauf angewiesen, Texte für Wissenschaft und Forschung komfortabel zugänglich zu machen. Bibliotheksleiterin Karin Michalke hatte deshalb die Urheberrechts-Expertin Beger eingeladen, die das große Publikum über die aktuelle Planung für eine Urheberrechtsnovelle informierte.

    Grundsätzlich besteht in Deutschland Urheberrechtsschutz. Bisher wird dieses Urheberrecht durch bestimmte Schranken eingegrenzt: So können Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise Kopien zum privaten Gebrauch machen, auch zum wissenschaftlichen Gebrauch ist das zulässig. Bibliotheken können Werke außerdem auch kopieren, um sie zu archivieren.

    Durch diese Schranken fürchten Verlage wirtschaftliche Nachteile. Die Möglichkeiten für zulässige Kopien sollen deshalb stark beschnitten werden; dies sieht der Entwurf für die Urheberrechtsnovelle vor. Wer eine Kopie macht, die er nicht machen darf, begeht dann zudem eine Straftat. Der Bundestag beriet die Novelle am 30. Juni 2006.

    Die drastische Drohung ist für Wissenschaftler, aber auch für Bibliotheken durchaus real: Wenn die Novelle beschlossen wird, dürfen diese wissenschaftliche Aufsätze beispielsweise nicht mehr als Datei im Intranet ihrer Hochschule allen Studierenden und Wissenschaftlern zugänglich machen - für die FernUniversität fatal. Solche "elektronischen Werke" könnten nur noch an einem eigens dafür eingerichteten Leseterminal in der Bibliothek studiert werden - vergleichbar mit einer Begrenzung von Telefonaten allein auf Telefonzellen. Zudem dürften Bibliotheken bestellte Kopien von Aufsätzen nur noch dann online an eine Nutzerin oder einen Nutzer verschicken, wenn der Verlag kein entsprechendes Angebot macht: Ein deutlicher Rückschritt gegenüber der längst etablierten Online-Bestellung von Aufsatzkopien.

    "Damit wäre die digitale Nutzung von Texten so weit erschwert, dass sie in der Praxis kaum mehr Anwendung finden kann", folgerte Beger. Insbesondere für Studierende der FernUniversität ergäben sich ganz neue Hürden, erhielten sie doch bisher weiterführende Studienliteratur von der Bibliothek oft online im Volltext. "Es geht ja gar nicht darum, dass alles kostenlos für alle sein muss", widersprach die Urheberrechtsexpertin dem Gesetzgebungsvorhaben: "Die Aufgabe der Bibliotheken ist es, Informationen für Wissenschaft und Forschung zugänglich zu machen. Das muss weiter möglich bleiben."

    Sie verwies darauf, dass die namhaften Wissenschaftsorganisationen Deutschlands sich bereits im Urheberrechtsbündnis zusammengeschlossen haben, um neue Geschäftsmodelle zu diskutieren. Diese Diskussion betrifft besonders die FernUniversität: Bibliotheksleiterin Michalke plant weitere Veranstaltungen.

    Weitere Informationen:
    FernUniversität in Hagen
    Universitätsbibliothek
    Karin Michalke
    Telefon 02331/987-2910
    E-Mail: karin.michalke@fernuni-hagen.de


    More information:

    http://www.ub.fernuni-hagen.de/themen/urheberrecht/
    http://www.urheberrechtsbuendnis.de


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Science policy
    German


     

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