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02/11/2000 09:55

TU Darmstadt gegen Trennung von Präsidium und Senat

Sabine Gerbaulet Science Communication Centre - Abteilung Kommunikation
Technische Universität Darmstadt

    Konvent der TU Darmstadt verabschiedet Stellungnahme zum Referentenentwurf der Novelle zum Hessischen Hochschulgesetz (HHG)

    TU Darmstadt gegen Trennung von Präsidium und Senat
    Stellungnahme des Konvents zum Referentenentwurf der HHG-Novelle
    Der Konvent der Technischen Universität hat am 9. Februar 2000 eine Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) vom 13. Dezember 1999 verabschiedet.
    Ohne tief greifende Veränderungen, heißt es darin, wird dieser Referentenentwurf weder dem von der Landesregierung gesetzten Ziel weitgehender Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen noch dem Anspruch der TU Darmstadt auf Autonomie in Verantwortung gerecht. Vielmehr engten die Regelungen in weiten Bereichen die Handlungsfähigkeit selbst gegenüber dem derzeit gültigen HHG ein, eröffneten dem Ministerium - zum Beispiel über das Instrument der Zielvorgaben - weitreichende Eingriffsmöglichkeiten und ließen unnötige Konflikte vorhersehen, die sich aus dem im Entwurf zwar angezielten, jedoch nicht umgesetzten Ansatz der Trennung von Entscheidung und Kontrolle ergeben werden.
    In diesem Zusammenhang hält der Konvent der TU Darmstadt insbesondere die zentrale Leitungskonstruktion der HHG-Novelle von Präsidium, erweitertem Präsidium, Senat und Hochschulrat für untauglich, die Entscheidungsprozesse in der Universität unter Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder, Fachbereiche und Gruppen zu verbessern. Die Aufgaben seien nicht trennscharf zugeordnet, so dass die Überschneidung der Kompetenzen ein konfliktträchtiges und zeitaufwendiges Hin und Her zwischen den Instanzen befürchten lasse. Das vom Referentenentwurf anvisierte Ziel der Trennung von Entscheidung und Kontrolle zwischen Präsidium und Senat sei in der Universität weder sinnvoll noch tatsächlich durchgehalten. Die Verselbständigung des Senats, in dem der Präsident kein Stimmrecht mehr haben soll, berge die Gefahr einer kontraproduktiven Parallelstruktur, die eigener administrativer Zuarbeit bedarf und im Konfliktfall mit dem Präsidium um Entscheidungskompetenzen streiten werde.
    Kritisch beurteilt der Konvent auch die Reduzierung des ehemaligen Konvents auf eine Wahlversammlung, die nur zu Präsidenten- und Vizepräsidentenwahlen zusammentritt. Für Fragen der Grundordnung und für die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Präsidenten soll dagegen der 17-köpfige Senat zuständig sein, in dem drei studentische Mitglieder die Interessen der mehr als 16 000 Studierenden an der TU Darmstadt zu vertreten hätten. Ähnliches gelte für die Vertretung der wissenschaftlichen sowie der administrativ-technischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
    Die TU Darmstadt hält es dagegen für notwendig, im HHG ein direkt gewähltes Grundorgan vorzusehen, zu dessen Kompetenzen die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten, die Grund-ordnungsentscheidungen, die Benennung der Senatsmitglieder sowie die Entgegennahme und Diskussion des Rechenschaftsberichts des Präsidenten gehören müsse. Die Rechenschaftspflicht müsse gegenüber dem Gremium verankert werden, das für eine eventuelle Ab- oder Wiederwahl des Präsidenten zuständig ist.
    In seiner Stellungnahme bekräftigt der Konvent der TU Darmstadt seine Absicht, die im Mai 1999 verabschiedete und mittlerweile weitgehend umgesetzte Grundordnung über den vorläufigen Genehmigungszeitraum des 31.3.2001 hinaus in Kraft zu belassen und sie in Hinblick auf die bisher nicht genehmigten oder ausgesparten Regelungsbereiche zu ergänzen bzw. zu modifizieren. Die TU Darmstadt schlägt ein Modell vor, das die externe Kontrolle dem Hochschulrat überträgt, der je zur Hälfte von der Universität und vom Land bestellt wird. Hochschulintern soll - wie es die Grundordnung der TU Darmstadt vorsieht - der Senat, dem der Präsident als Vorsitzender mit Stimmrecht und alle Dekane mit beratender Stimme angehören - für strategische Entscheidungen zuständig sein, die vom Präsidium umgesetzt werden.
    Eine solche Organisations- und Entscheidungsstruktur erfüllt nach Auffassung der TU Darmstadt die von der Landesregierung vorgegebenen Ziele klarer Verantwortlichkeiten besser als der vorliegende Referentenentwurf. Diese Struktur werde zugleich der Realität universitärer Entscheidungsprozesse sowie dem Anspruch auf demokratische Mitwirkung der Fachbereiche und Gruppen gerecht und gebe der Hochschule die Chance, ihre oberste Aufgabe - die Förderung von Lehre und Forschung - effektiv und zielführend zu erfüllen.
    Der vollständige Text der Stellungnahme des Konvents zum HHG-Entwurf ist über die homepage der TU Darmstadt im Internet zu finden unter: http://www.tu-darmstadt.de/hhg/
    S.G., 11.2.2000


    More information:

    http://www.tu-darmstadt.de/hhg/


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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