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02/23/2000 11:37

HRK: Qualität der Hochschullehre durch Evaluation sichern

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    "Wer heute seine hervorragenden Leistungen nicht darlegen und dokumentieren kann, hat morgen im nationalen und internationalen Wettbewerb nur geringe Chancen. Das ist der Grund, warum sich die Hochschulen in Deutschland dieser Frage verstärkt zuwenden", erklärte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Klaus Landfried, nach der 190. HRK-Plenarversammlung vor der Presse in Berlin. Dem Plenum hatten Handreichungen für die Evaluation der Lehre vorgelegen, die auf der Basis der bisherigen Erfahrungen erstellt wurden. Damit solle sichergestellt werden, erläuterte der HRK-Präsident, dass bei der Evaluation im Hochschulbereich gemeinsame Verfahrensstandards eingehalten würden.

    In diesem Zusammenhang diskutierte das Plenum auch mit dem Vorsitzenden des Akkreditierungs-rats, Professor Dr. Karl-Heinz Hoffmann. Das Plenum betonte, Akkreditierung (dh. die Zertifi-zierung von Studiengängen nach qualitativen Kriterien) müsse einen Autonomiegewinn bringen, indem staatliche Bürokratie zugunsten unabhängiger Fachkompetenz aus Wissenschaft und Berufspraxis in den Agenturen ersetzt werde. Das Akkreditierungsverfahren wurde von der KMK mit Beschluss vom 3. Dezember 1998 für Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister-Studiengänge eingeführt. Der Akkreditierungsrat lässt in erster Linie Akkreditierungsagenturen zu und ist bei der HRK angesiedelt.

    Zur Evaluation der Lehre sagte Landfried weiter, sie sei ein Instrument, das in erster Linie der Qualitätsverbesserung innerhalb der Fachbereiche diene. Es dürfe daher nicht zum Selbstzweck und nicht zum öffentlichen Schaulaufen werden. Dazu gehöre insbesondere, dass die Evaluation nicht zu kurzschlüssigen, weil vereinfachenden Hochschulrankings führten. "Es darf aber selbstverständlich keinen Zweifel geben, dass die Öffentlichkeit ein legitimes Interesse daran hat zu erfahren, wofür und mit welchem Ergebnis die Hochschulen Steuergelder in Forschungsprojekte und Studium stecken", sagte der HRK-Präsident.

    Er berichtete ferner, eine Umfrage der HRK habe ergeben, dass etwa die Hälfte aller Hochschulen und Fachbereiche bereits verschiedene Formen der Bewertung der Lehre praktiziere. Diese seien jedoch höchst unterschiedlicher Art. "Die deutschen Hochschulen sind gut beraten, wenn sie in Fragen der Qualitätssicherung die weit fortgeschrittenen Erfahrungen der Hochschulen im Ausland berücksichtigen. Dies ist die Wettbewerbsarena, in der wir uns künftig zu bewähren haben", fügte Landfried hinzu. Es gebe bereits einige Evaluationsagenturen und -netzwerke von Hochschulen in Deutschland, die vorbildlich arbeiteten.

    Wichtige Aspekte der vom HRK-Plenum zustimmend zur Kenntnis genommenen Handreichungen sind u.a., dass die Evaluation der Lehre
    - nur fachbezogen erfolgen kann,
    - hochschulübergreifend organisiert werden sollte,
    - die beiden Stufen der internen Selbstevaluation und der externen Begutachtung durch Fachkollegen umfassen sollte,
    sowie dass
    - alle Beteiligten im Fachbereich - Lehrende und Lernende - in die Evaluation und die Maßnahmen der Qualitätsverbesserung einbezogen werden müssen,
    - die Fachbereiche für die Umsetzung der Schlussfolgerungen selbst verantwortlich sind, aber verbindliche Verabredungen mit der Hochschulleitung erfolgen sollten.

    Die weitere Entwicklung der Qualitätssicherung in den Hochschulen wird auch künftig durch das länderübergreifende Projekt Qualitätssicherung unterstützt, das die HRK im Auftrag von Bund und Ländern seit 1998 durchführt. Das Projekt Qualitätssicherung stellt entsprechende Materialien bereit, führt Informationsveranstaltungen durch und unterstützt die Bemühungen der Hochschulen und Fachbereiche bei der Qualitätssicherung in der Lehre.


    More information:

    hhtp://www.hrk.de


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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