Gießener Rechtsprofessor Dr. Brun-Otto Bryde in Genf bestätigt
Der Ausschuss zur Beseitigung von Rassendiskriminierung der Vereinten Nationen in Genf hat in seiner 56. Sitzung am 6. März 2000 Prof. Dr. Brun-Otto Bryde, der von der Bundesrepublik Deutschland als neues Mitglied benannt worden war, in diesem Amt bestätigt. Prof. Bryde tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg) in dem mit 18 unabhängigen Experten besetzten UN-Ausschuss an.
Dieser Ausschuss, der auf der Grundlage der Internationalen Konvention zur Bekämpfung jeder Form von Rassendiskriminierung aus dem Jahr 1965 eingerichtet wurde, ist der älteste der fünf unabhängigen Menschenrechtsausschüsse, die die Einhaltung der universellen Menschenrechtspakte überprüfen und gewährleisten. Mittel dafür ist insbesondere das "Berichtsverfahren": Die 155 Konventionsstaaten müssen über die Einhaltung der Konvention berichten, der Ausschuss setzt sich dann im Dialog mit dem betroffenen Staat mit dem Bericht auseinander und nimmt eine abschließende Bewertung vor, die in den jährlichen Bericht an die UN-Generalversamlung eingeht. 29 Staaten haben darüber hinaus die Möglichkeit der Beschwerde von Einzelpersonen eröffnet, die eine Verletzung der Konvention durch einen Vertragsstaat geltend machen können. In diesen Fällen kann der Ausschuss in einem gerichtsähnlichen Verfahren Verletzungen der Konvention feststellen. Mit diesen Befugnissen ist der Ausschuss zur Bekämpfung von Rassendiskriminierung ein effektives Instrument der Vereinten Nationen auf dem Gebiet des Menschenrechtsschutzes.
Prof. Dr. Brun-Otto Bryde ist seit 1987 Professor für Öffentliches Recht und Wissenschaft von der Politik an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Zu seinen Lehr- und Forschungsgebieten gehören auch das Völkerrecht und die Verfassungsvergleichung. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift "Verfassung und Recht in Übersee" und war u. a. Prozessvertreter des Schleswig-Holsteinischen Landtages im Verfassungsgerichtsverfahren über das kommunale Ausländerwahlrecht und des Deutschen Bundestages im Verfahren über den Maastricht-Vertrag.
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