Pinkwart: "NRW ist Schrittmacher für starke Hochschulen"
Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie teilt mit:
Als erstes und bislang einziges Bundesland macht Nordrhein-Westfalen seine Hochschulen eigenständig. Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz, das am 1. Januar 2007 in Kraft tritt, erhalten die bislang staatlichen 14 Universitäten und zwölf Fachhochschulen echte Autonomie und Eigenverantwortung. Sie werden Körper-schaften des öffentlichen Rechts. Das Ministerium übt nicht länger die Fachaufsicht, sondern nur noch die Rechtsaufsicht aus. Die Hochschulen werden aus dem staatlichen Weisungsrecht gelöst und erhalten weit reichende Kompetenzen und Verantwortung für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen.
"Das ist ein riesiger Schritt für unsere Hochschulen und für die Politik. Ich weiß, dass die Umstellung ein großer Kraftakt für die Hochschulen wird, aber es ermöglicht ihnen einen echten Qualitätssprung: Unsere Hochschulen können mehr, man muss sie nur machen lassen. Insofern ist das Hochschulfreiheitsgesetz ein Vertrauensbeweis der Politik", sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart.
Das Hochschulfreiheitsgesetz führt zu einem grundlegend veränderten Verhältnis zwischen Hochschule und Staat. Der Staat achtet darauf, dass sich die Hochschulen im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen, überlässt ihnen aber die Entscheidung, wie sie das tun. Seiner Verantwortung für das wissenschafts- und forschungspolitische Gesamtinteresse des Landes wird er durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen gerecht, die in diesen Tagen mit den Hochschulen unterzeichnet werden. In ihnen vereinbaren Innovationsministerium und die jeweilige Hochschule die wesentlichen Ziele in Lehre, Forschung und Wissenstransfer bis Ende 2010. "Früher hat der Staat das Geld gegeben und gesagt, wie die Hochschule es ausgeben darf. Heute gibt der Staat das Geld und vereinbart mit der Hochschule, was damit erreicht werden soll", sagte Pinkwart.
Den Hochschulen entstehen durch das neue Gesetz keine wesentlichen Mehrkosten. Lediglich für die Kraftfahrzeugversicherungen (durchschnittlich rund 6500 Euro pro Jahr) und die Ausgleichsabgaben für Schwerbehinderte (nach derzeitigem Stand bei sieben Hochschulen durchschnittlich rund 15.000 Euro) fallen zusätzliche Kosten an. Dem stehen 3,7 Milliarden Euro, die das Land den Hochschulen und den medizinischen Fakultäten im Rahmen des Zukunftspaktes jährlich bis 2010 zugesichert hat, und die zu erwartenden Effizienzgewinne gegenüber. Für die Beschäftigten in den Hochschulen ändert sich durch den Arbeitgeberwechsel nichts. Sie behalten ihre bisherigen Rechte und Pflichten in vollem Umfang, die Tarifverträge bleiben gültig. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen.
Alle Infos unter: www.innovation.nrw.de
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