35 Universitäten werden zur Antragstellung aufgefordert
Nr. 1
12. Januar 2007
Die Gemeinsame Kommission für die Exzellenzinitiative, bestehend aus der Fachkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Strategiekommission des Wissenschaftsrats, hat in ihrer heutigen Sitzung über 305 Projektvorschläge entschieden. Für die erste und zweite Förderlinie, die Graduiertenschulen und die Exzellenzcluster, lagen der DFG insgesamt 278 Projektvorschläge vor. Der Wissenschaftsrat hat in der dritten Förderlinie für die Zukunftskonzepte zur universitären Spitzenforschung 27 Vorschläge bewertet. Mit der Entscheidung der Gemeinsamen Kommission werden folgende Universitäten zur Einreichung vollständiger Förderanträge aufgefordert (die Zahl in Klammern bezeichnet die Anzahl der Projektvorschläge, für die Anträge eingereicht werden können):
Förderlinie Graduiertenschulen
RWTH Aachen (1)
Universität Bayreuth (1)
Freie Universität Berlin (2)
Humboldt-Universität Berlin (4)
Universität Bielefeld (1)
Universität Bonn (2)
Universität Bremen (2)
Technische Universität Darmstadt (3)
Universität Erfurt (1)
Universität Erlangen-Nürnberg (1)
Universität Frankfurt/Main (1)
Universität Freiburg (2)
Universität Göttingen (2)
Universität Heidelberg (3)
Universität Jena (2)
Universität Kiel (1)
Universität zu Köln (2)
Universität Konstanz (2)
Universität Leipzig (1)
Universität zu Lübeck (1)
Universität Mainz (3)
Technische Universität München (1)
Universität Münster (1)
Universität des Saarlandes (1)
Universität Stuttgart (2)
Universität Ulm (1)
Gesamtzahl: 44
Förderlinie Exzellenzcluster
RWTH Aachen (1)
Universität Bayreuth (1)
Freie Universität Berlin (3)
Humboldt-Universität Berlin (2)
Technische Universität Berlin (2)
Universität Bielefeld (1)
Ruhr-Universität Bochum (1)
Universität Bremen (2)
Technische Universität Darmstadt (1)
Universität Erlangen-Nürnberg (1)
Universität Frankfurt/Main (1)
Universität Freiburg (3)
Universität Hamburg (1)
Universität Hannover (2)
Universität Heidelberg (3)
Universität Jena (1)
Universität Kiel (1)
Universität Köln (2)
Universität Leipzig (1)
Universität Mannheim (1)
Universität München (1)
Technische Universität München (1)
Universität Münster (2)
Universität Paderborn (1)
Universität des Saarlandes (1)
Universität Stuttgart (1)
Universität Tübingen (1)
Universität Würzburg (1)
Gesamtzahl: 40
Förderlinie Zukunftskonzepte
RWTH Aachen
Freie Universität Berlin
Humboldt-Universität Berlin
Universität Bochum
Universität Freiburg
Universität Göttingen
Universität Heidelberg
Universität Konstanz
Gesamtzahl: 8
In der zweiten Ausschreibungsrunde wurden sowohl neu eingereichte Antragsskizzen als auch Anträge aus der ersten Förderrunde beraten. Bis September 2006 waren bei der DFG insgesamt 261 neue Antragsskizzen von 70 Universitäten aus allen Bundsländern eingereicht worden: 118 Antragsskizzen für die Förderlinie Graduiertenschulen, 123 Antragsskizzen für die Förderlinie Exzellenzcluster und 20 Antragsskizzen für die Förderlinie Zukunftskonzepte. Hinzu kamen 16 Initiativen für Graduiertenschulen und 21 für Exzellenzcluster sowie sieben Zukunftskonzepte aus der ersten Runde. Für die Anträge, die in der ersten Wettbewerbsrunde nicht bewilligt wurden, hatte die Gemeinsame Kommission den jeweiligen Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Anträge in der zweiten Runde erneut in das Verfahren einzubringen.
Die Begutachtung der Antragsskizzen in den beiden ersten Förderlinien wurde von 27 international besetzten Gutachtergruppen vorgenommen. Sie erfolgte nach den Kriterien der wissenschaftlichen Qualität, des interdisziplinären Ansatzes, der internationalen Sichtbarkeit sowie der Integration von regionalen Forschungskapazitäten, zum Beispiel aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Die Antragsskizzen in den Förderlinien Graduiertenschulen und Exzellenzcluster verteilen sich relativ gleichmäßig auf die Bereiche Geistes- und Sozialwissenschaften, Ingenieurwissenschaften sowie Lebenswissenschaften. Die Naturwissenschaften sind insgesamt etwas schwächer vertreten. Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind deutlich stärker als in der ersten Runde. Sie liegen bei den Graduiertenschulen mit den Lebenswissenschaften vor den beiden anderen Wissenschaftsgebieten. Mit Blick auf die regionale Verteilung zeigt sich, dass neben den bereits in der ersten Runde antragsstarken südlichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Berlin mit zahlreichen Projektvorschlägen im Wettbewerb sind. Bei den neuen Bundesländern sind in dieser Runde Thüringen und Sachsen als Standorte vertreten.
In der zweiten Ausschreibungsrunde wurden sowohl neu eingereichte Antragsskizzen als auch Anträge aus der ersten Förderrunde beraten. Bis September 2006 waren bei der DFG insgesamt 261 neue Antragsskizzen von 70 Universitäten aus allen Bundsländern eingereicht worden: 118 Antragsskizzen für die Förderlinie Graduiertenschulen,123 Antragsskizzen für die Förderlinie Exzellenzcluster und 20 Antragsskizzen für die Förderlinie Zukunftskonzepte. Hinzu kamen 16 Initiativen für Graduiertenschulen und 21 für Exzellencluster sowie sieben Zukunftskonzepte aus der ersten Runde. Für die Anträge, die in der ersten Wettbewerbsrunde nicht bewilligt wurden, hatte die Gemeinsame Kommission den jeweiligen Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Anträge in der zweiten Runde erneut in das Verfahren einzuspeisen.
Die Begutachtung der Antragsskizzen in den beiden ersten Förderlinien wurde von 27 international besetzten Gutachtergruppen vorgenommen. Sie erfolgte nach den Kriterien der wissenschaftlichen Qualität, des interdisziplinären Ansatzes, der internationalen Sichtbarkeit sowie der Integration von regionalen Forschungskapazitäten, zum Beispiel aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Die Antragsskizzen in den Förderlinien Graduiertenschulen und Exzellenzcluster verteilen sich relativ gleichmäßig auf die Bereiche Geistes- und Sozialwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Lebenswissenschaften. Die Naturwissenschaften sind insgesamt etwas schwächer vertreten. Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind deutlich stärker als in der ersten Runde. Sie liegen bei den Graduiertenschulen mit den Lebenswissenschaften vor den anderen beiden Wissenschaftsgebieten. Mit Blick auf die regionale Verteilung zeigt sich, dass neben den bereits in der ersten Runde antragsstarken südlichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Berlin mit zahlreichen Projektvorschlägen im Wettbewerb sind. Bei den neuen Bundesländern sind in dieser Runde Thüringen und Sachsen als Standorte vertreten.
Die Entscheidung über die Auswahl der Antragsteller in der dritten Förderlinie beruht auf einem komplexen Prozess, in dem die Kriterien der Ausschreibung geprüft wurden. Neben der Analyse der Skizzen, der Forschungsleistungen der Universität und ihrer Entwicklung in den letzten Jahren wurden auch Quergruppen für Vergleiche gebildet und die Expertise der Peers genutzt.
Die zur Antragstellung zugelassenen Universitäten in der dritten Förderlinie liegen in der zweiten Ausschreibungsrunde nicht mehr überwiegend im Süden, sondern auch in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin. Sie decken ein breites Spektrum ab, das von kleineren, spezialisierten Universitäten bis zu sehr großen Volluniversitäten reicht. Die Bandbreite umfasst Technische Hochschulen, Universitäten mit und ohne Medizinische Fakultäten, Universitäten mit langer Tradition und Neugründungen.
Die Messlatte für eine Antragstellung in der dritten Förderlinie lag sehr hoch. Nicht nur muss jede antragstellende Universität die formalen Voraussetzungen erfüllen, indem sie in den ersten beiden Förderlinien über Antragsberechtigungen oder bereits erfolgreiche Anträge aus der ersten Ausschreibungsrunde verfügt. Die bisherigen Forschungsleistungen und das Steigerungspotenzial mit dem skizzierten Zukunftskonzept werden zudem am Ziel der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Universität gemessen. Daher gibt es sehr leistungsstarke Universitäten, die sich dennoch nicht unter den Antragstellern finden.
Die Universitäten, die die erste Auswahlhürde genommen haben, werden gebeten, bis zum 13. April 2007 die ausformulierten Anträge einzureichen, über deren Förderung nach weiteren Begutachtungen im Sommer der Bewilligungsausschuss für die Exzellenzinitiative am 19. Oktober 2007 entscheiden wird.
Das Programm sieht die Förderung von etwa 40 Graduiertenschulen mit durchschnittlich je einer Million Euro pro Jahr, 30 Exzellenzclustern mit einer Förderung von durchschnittlich je 6,5 Millionen Euro pro Jahr sowie einer noch offenen Zahl von Zukunftskonzepten vor. Insgesamt ist das Programm auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt und hat ein Volumen von 1,9 Milliarden Euro. In der ersten Wettbewerbsrunde waren 18 Graduiertenschulen, 17 Exzellenzcluster und drei Zukunftskonzepte mit einem Fördervolumen von 873 Millionen Euro bewilligt worden. Für die zweite Runde steht damit rund eine Milliarde Euro zur Verfügung.
Mit der Exzellenzinitiative ist auch der Einstieg in die so genannte Vollkostenfinanzierung der Forschung verbunden, das heißt, dass zu jedem bewilligten Projekt 20 Prozent der Bewilligungssumme hinzukommen, mit denen indirekte Kosten der Forschung wie Gerätebeschaffung, Raummiete etc. finanziert werden können.
DFG und Wissenschaftsrat gehen davon aus, dass dieses Programm entscheidend dazu beitragen wird, die Differenzierung der deutschen Hochschullandschaft nach Qualitätsgesichtspunkten voranzubringen und damit die internationale Sichtbarkeit deutscher Universitäten deutlich zu erhöhen.
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Research projects, Transfer of Science or Research
German
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