Studierende der Bucerius Law School sind auch nach Erlangung des Bachelor of Laws (LL.B.) bis zum Ende der Regelstudienzeit berechtigt, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten. Dies ist nun auch höchstrichterlich bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Nichtzulassungsbeschwerde des Studierendenwerks Hamburg abgelehnt (AZ BVerwG 5 B 78.06). Damit ist eine Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht mehr möglich. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hatte am 11. Mai 2006 in einem Berufungsverfahren (AZ 4 Bf 408/05) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30. August 2005 (AZ 2 K 5689/04) bestätigt. Ein Student der Bucerius Law School hatte das Verfahren angestrengt und gegen die Einstellung seiner BaföG-Förderung nach Erhalt des LL.B. geklagt.
In der Begründung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts hieß es damals: Die Studierenden der Bucerius Law School würden sich für ein Studium der Rechtswissenschaft mit dem Ausbildungsziel Erste Prüfung, dem juristischen Staatsexamen, immatrikulieren. Damit sei für die Förderungsdauer unerheblich, dass das rechtswissenschaftliche Studium an der Bucerius Law School gleichzeitig dem Erwerb des LL.B. diene, denn mit dem Erwerb des LL.B. sei das Studium nicht abgeschlossen. Es komme also nicht auf die Frage an, ob der LL.B. berufsqualifizierend sei oder nicht, wie es im Mittelpunkt des Urteils des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30. August 2005 stand.
Das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist damit unanfechtbar. Das Studierendenwerk Hamburg muss BAföG-Berechtigte der Bucerius Law School nun bis zum Ende der Regelstudienzeit fördern.
Die Hochschule unterstreicht die Feststellung des Oberverwaltungsgerichts, dass es nicht auf die Frage ankomme, ob der LL.B. berufqualifizierend sei. Viele Pressestimmen interpretierten das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30. August 2005 als einen Rückschlag für die Einführung der Bachelor- und Masterabschlüsse im Rahmen des Bologna-Prozesses - zumindest für die Studiengänge, die ein Staatsexamen zum Abschluss haben. Die große Chance, die im Bologna-Prozess liegt, wurde dabei vorwiegend übersehen. Studierende werden in Zukunft die Möglichkeit haben, sich - europaweit anerkannt - ihren Ausbildungsweg wie nach einem Baukastenprinzip zusammenzusetzen: Einem juristischen Bachelor kann beispielsweise die Erste Juristische Prüfung oder ein wirtschaftswissenschaftlicher Master folgen, einem geisteswissenschaftlichen Bachelor ein juristischer Master. Die klassischen juristischen und beratenden Berufsausbildungen folgen bisher noch klassischen Wegen.
Criteria of this press release:
Law, Politics
transregional, national
Studies and teaching
German
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