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05/02/2000 15:15

Auch bei steuerrechtlichen Rückstellungen GoB beachten

Clemens Esser Geschäftsstelle
Institut "Finanzen und Steuern" e.V.

    In einer aktuellen Veröffentlichung bewertet das IFSt die neuen steuerrechtlichen Vorschriften zur Bildung von Rückstellungen (Bearbeiterin: Dr.Dr. Ursula Niemann)

    In der IFSt-Schrift Nr. 380: Rückstellungen · Rücklagen · Rechnungsabgrenzung - Zur Bildung und Bewertung von Rückstellungen nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 nimmt das Institut "Finanzen und Steuern" Stellung zu den durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeschränkten Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.
    Die wichtigsten Änderungen: Künftige Vorteile, die mit der Erfüllung der Verpflichtungen voraussichtlich verbunden sein werden, sind bei der Bewertung von Rückstellungen gegenzurechnen. Neu ist auch das dem § 253 Abs. 1 S. 2 HGB entgegenstehende steuerrechtliche Gebot, Rückstellungen abzuzinsen, das schon für Altrückstellungen gilt. Statt der bisher geltenden Generalklausel des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG regelt § 6 Abs. 1 Nr. 3 a EStG nunmehr die Bilanzierung von Rückstellungen in vielen Einzelheiten. Die Einzelregelungen erschweren die Übersicht.

    Inhaltlich sind Widersprüche zu der vom Gesetzgeber selbst gewählten Sachgesetzlichkeit gegeben: dem vorgegebenen System der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, insbesondere dem Vollständigkeitsgebot, dem Realisationsprinzip und dem Saldierungsverbot. Dies begegnet erheblichen Bedenken.

    Bei dem Bemühen des Gesetzgebers, die Vorschriften für die steuerrechtliche Gewinnermittlung zu verfeinern, sollten nach Auffassung des Instituts "Finanzen und Steuern" insbesondere die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht angetastet werden. Diese Grundsätze haben sich bewährt; sie sollten nicht dem Bestreben geopfert werden, zu kurzfristigen Steuermehreinnahmen zu kommen - zumal dieses Bestreben im Gegensatz zu dem Plan steht, Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanteilen durch Kapitalgesellschaften im Rahmen der Unternehmenssteuerreform generell steuerfrei zu stellen.


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    Criteria of this press release:
    Economics / business administration, Law, Politics
    transregional, national
    Research results, Scientific Publications
    German


     

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