Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz tritt am morgigen Mittwoch, 18. April, in Kraft. Es ergänzt das bestehende Befristungsrecht für Wissenschaftler: So soll künftig auch nach Ablauf der 12- bzw. in der Medizin 15-jährigen Qualifizierungsphase eine befristete Beschäftigung möglich sein, wenn sie durch entsprechende Drittmittel finanziert ist.
Der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Peter Strohschneider, zeigte sich sehr erfreut über die Neuregelung. Damit werde eine seit langem von den Wissenschaftsorganisationen, insbesondere aber vom wissenschaftlichen Nachwuchs erhobene Forderung erfüllt. Bisher sahen sich viele hervorragende Nachwuchswissenschaftler nach Ablauf der Qualifizierungsphase mit dem drohenden Ende ihrer Beschäftigungsmöglichkeit an einer deutschen Wissenschaftseinrichtung konfrontiert, sofern sie keine Professur oder eine andere Dauerstelle erhielten. Die Folge: Viele der von dieser Unsicherheit betroffenen Nachwuchswissenschaftler wanderten - zum Teil dauerhaft - ins Ausland ab und gingen dem deutschen Wissenschaftssystem verloren.
Auch der Wissenschaftsrat hatte sich deshalb seit Jahren intensiv um eine entsprechende Neuregelung bemüht. Dazu Strohschneider: "Das neue Befristungsrecht ist ein ganz wichtiges Signal an den wissenschaftlichen Nachwuchs: Wer sich durch sehr gute Forschungsleistungen auszeichnet, soll in Deutschland auch eine Karriereperspektive haben. Die wissenschaftliche Karriere in Deutschland wird damit verlässlicher und attraktiver."
Das neue Befristungsrecht enthält auch eine familien- und kinderbezogene Komponente. Zeiten der Kindererziehung werden angerechnet und wirken sich verlängernd auf die Befristungshöchstgrenzen aus. "So wichtig die Neuregelungen sind, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen noch wesentlich mehr leisten, um die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familiengründung zu erleichtern, " so Strohschneider.
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