"Die HRK ist davon überzeugt, dass das Verfahren der Systemakkreditierung eine sinnvolle Ergänzung zur Programmakkreditierung sein kann und den Hochschulen die Wahl eines auf ihr jeweiliges Profil abgestimmten Akkreditierungsverfahrens eröffnet", erklärte die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Margret Wintermantel, heute, einen Tag nach der Sitzung des HRK-Senats, vor der Presse in Berlin. "Federführend für die Weiterentwicklung der Akkreditierung muss dabei der Akkreditierungsrat sein. Es geht nicht an, dass der Staat wieder zur Genehmigungsbehörde für Studiengänge wird. Deutschland darf mitten im Bologna-Prozess nicht den Anschluss an die unabhängige Qualitätssicherung verlieren."
Die Präsidentin der HRK äußerte Verständnis dafür, dass Länder und Hochschulen angesichts des hohen Arbeits- und Kostendrucks alternative Wege der Akkreditierung suchen. "Dabei darf die Qualität der Qualitätssicherung jedoch nicht zur Disposition gestellt werden", warnte sie: "Sowohl die System- als auch die Programmakkreditierung müssen konsequent weiterentwickelt werden. Die beiden Formen ergänzen sich eher als dass sie Alternativen darstellen. Über ihre Anwendung müssen die Hochschulen selbst entscheiden können."
Die Systemakkreditierung bietet die Möglichkeit, das Qualitätssicherungssystem der Hochschule für die Entwicklung und Durchführung von Studiengängen anstelle einzelner Studienprogramme akkreditieren zu lassen. Dieses Verfahren wurde in den vergangenen zwei Jahren in einem Pilotprojekt der HRK erprobt.
HRK-Präsidentin Wintermantel: "Für die Systemakkreditierung sind eine sorgfältige Vorbereitung und die Festlegung von Kriterien und Verfahrensgrundsätzen durch den Akkreditierungsrat von zentraler Bedeutung. Die in der HRK organisierten Hochschulen wollen vor diesem Hintergrund an der weiteren Ausgestaltung und Erprobung aktiv teilnehmen."
(Die HRK-Senats-Empfehlung ist als Anlage beigefügt.)
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