Bildungsministerium nicht kompromißbereit - Universität Greifswald zu gerichtlicher Entscheidung zur generellen Einführung von Zeitprofessuren gezwungen
Vor einigen Wochen klagte die Universität Greifswald bekanntlich vor den Verwaltungsgerichten in Schwerin und Greifswald gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern wegen der Anweisung des Schweriner Bildungsministeriums, in Ausschreibungstexte für Professoren Passagen aufzunehmen, die nach Ansicht der Universität Greifswald, wenn nicht rechtswidrig sind, so doch erhebliche Unsicherheit bei den Bewerbern schaffen, unnötig Verzögerungen bei der Besetzung bewirken und den Bewerberkreis nicht verbessern, sondern eher verwässern und erkennbar auf Berufung auf Zeit hinauslaufen.
Im Zuge der Klage hat der Rektor der Universität Greifswald einige Male das Verfahren angehalten und dem Bildungsminister in den vergangenen Wochen insgesamt vier Vorschläge zur außergerichtlichen Einigung gemacht. Kompromisse boten sich z. T. aufgrund eigener Schweriner Erklärungen wie folgt an:
- Einräumung einer Option auf Zeitanstellung für Bewerber,
- ausdrücklicher Hinweis darauf, qualifizierte Nachwuchswissenschaftler besonders ansprechen zu wollen,
- entsprechend der (falschen) Bekundung des Bildungsministeriums den Text des § 37 Abs. 1 Landeshochschulgesetz vollständig, d. h. einschließlich des Verweises auf § 5 Abs. 1 Landesbeamtengesetz, abzudrucken,
- einstweilen unter Aufrechterhaltung der beiderseitigen Rechtsauffassungen bei der bisherigen jahrzehntelangen Praxis zu bleiben, um zumindest das Streitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald (auf einstweiligen Rechtsschutz) beenden zu können.
Das Bildungsministerium hat sämtliche Kompromißvorschläge abgelehnt oder sich verschwiegen. Dies verdeutlicht seine Absicht, andere Zwecke unter Umgehung des Gesetzes zu verfolgen. Zugleich wird deutlich, wer die Verantwortung für die Notwendigkeit trägt, die Gerichte zu bemühen. Die Universität Greifswald bedauert die Kompromißlosigkeit des Bildungsministeriums. Sie muß jetzt die Gerichtsverfahren fortsetzen. Das gebietet die Sache, um die es geht:
Die personalrechtlichen Absichten des Bildungsministeriums sind unzweckmäßig (Wettbewerbsnachteile, Profilierungsverhinderung, vorhersehbar beamten- und arbeitsrechtliche Folgestreitigkeiten u. a.), rechtswidrig (staatlicher Eingriff in die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre, Verletzung des geltenden Dienst- und Arbeitsrechts, Eingriff in die Hochschulautonomie u. a.) und verletzen die Universität als Institution in ihren Rechten (Selbstergänzungsbefugnis u. a.).
Die Universität Greifswald ist auch im nun anhebenden Gerichtsverfahren kompromißbereit, aber erforderlichenfalls auch gewillt, die Angelegenheit wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung bis vor das Landesverfassungsgericht zu bringen.
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