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11/16/1995 00:00

Studiengebühren und Haushaltskürzungen

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Nr. 195

    Entschieden dagegen - RUB lehnt Studiengebuehren ab

    In NRW weitere Haushaltskuerzungen in Sicht

    Die Ruhr-Universitaet Bochum lehnt die Einfuehrung von Studiengebuehren ab. Der Senat der RUB hat heute einstimmig einer entsprechenden Erklaerung des Rektorats zugestimmt. Ausserdem hat Rektor Prof. Dr. Manfred Bormann dem Senat mitgeteilt, dass das Ministerium fuer Wissenschaft und Forschung NRW weitere Kuerzungsmassnahmen fuer die Universitaetshaushalte beschlossen habe. So sollen die Universitaeten NRWs insgesamt 189 Stellen bis Ende 1996 absetzen muessen, davon 151 Stellen fuer Wissenschaftler und 38 Stellen des technischen Personals. Die RUB soll um 22 (17 wissenschaftliche + 5 Techniker-) Stellen gekuerzt werden. Mit diesen Absetzungen will das Land die Fachhochschule Gelsenkirchen/Recklinghausen aufbauen.

    Des weiteren berichtete der Rektor, dass NRW im Jahr 1996 eine globale Minderausgabe von 50 Mio DM im Wissenschaftshaushalt plane; die RUB befuerchtet, mit einer Haushaltskuerzung von voraussichtlich 2-3 Mio DM betroffen zu sein.

    Hier der Wortlaut der Erklaerung des Senats der RUB ueber Studiengebuehren:

    "Das Hochschulsystem in der Bundesrepublik ist ganz ueberwiegend oeffentlich finanziert. Die Finanzzuwendungen des Staates haben aber seit Mitte der 70er Jahre nicht mit der expansiven Entwicklung des Hochschulbereichs Schritt gehalten. Die Unterfinanzierung der Hochschulen kann man taeglich in ihnen erleben - und statt Konsolidierung fuehrt der Weg mit immer neuen Kuerzungen der Ressourcen weiter bergab. In dieser Situation werden immer haeufiger Stimmen laut, die die Einfuehrung von Studiengebuehren zur Verbesserung der Finanzausstattung der Hochschulen fordern. Auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat in juengster Zeit OEl in dieses Feuer gegossen, indem sie in einer noch anhaltenden Diskussion eines Forderungskatalogs zur kuenftigen Finanzierung des Hochschulsystems unter bestimmten Bedingungen auch die Einfuehrung von Studiengebuehren in Erwaegung zieht. Das Rektorat ist mit der einhelligen Meinung der HRK im Einklang, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen - unzureichende staatliche Finanzierung der Hochschulen, unzureichende Ausbildungsfoerderung, angespannte soziale Lage der Studierenden, unzureichende steuerliche Entlastung der Familien mit Kindern, fehlende berufliche Perspektiven fuer Absolventen - die Einfuehrung von Studiengebuehren nicht in Frage kommen kann. Sie wuerde unweigerlich zur sozialen Selektion fuehren und viele Studienberechtigte davon abhalten, ein Studium aufzunehmen, sich darueber hinaus aber auch studienzeitverlaengernd auswirken, da viele Studierende dann neben dem Studium noch verstaerkt einer Erwerbstaetigkeit zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts nachgehen muessten. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Hochschulbereichs in Qualifikation und Forschung fuer Gesellschaft und Wirtschaft ist es Aufgabe des Staates, den Hochschulen eine angemessene Grundfinanzierung bereitzustellen. Mit dieser Grundposition wird sich das Rektorat auch in die weitere Diskussion um Studiengebuehren in der HRK einbringen."


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