Jena. (05.07.00) Zum Honorarprofessor in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist Dr. Harald Dörig (47) bestellt worden. Dörig, seit Januar diesen Jahres Richter am Bundesverwaltungsgericht in Berlin, leitete zuvor neun Jahre lang die Zentralabteilung im Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und nahm praktisch von Beginn an auch einen Lehrauftrag an der Jenaer Uni-versität wahr.
Als seine Spezialdisziplinen gelten das Öffentliche Dienstrecht und die Verwaltungswissenschaften. Er öffne den Studenten den Blick für die Praxis und verfüge zugleich über ein vorzügliches wissenschaftliches Fundament, begründete der Jenaer Juristen-Dekan Prof. Dr. Rolf Gröschner Dörigs Bestellung. Das sei auch durch eine Vielzahl von Publikationen, insbesondere zum Dienst- und Hochschulrecht, dokumentiert. Gröschner freue sich, dass Harald Dörig auch nach seiner Berufung in eines der höchsten deutschen Richterämter seiner Fakultät weiterhin zur Seite stehe.
Der gebürtige Frankfurter schloss das Studium in seiner Heimatstadt 1981 mit einer Promotion "magna cum laude" über "Gewissensfreiheit und Diskriminierungsverbot als Grenzen einer Neugestaltung des Zivildienstes" ab. Nach dem Rechtsreferendariat in Hanau und einer kurzen Tätigkeit als Rechtsanwalt avancierte er 1983 zum Richter am dortigen Landgericht und wechselte 1988 ins Hessische Justizministerium nach Wiesbaden, bevor seine Wege 1990 nach Thüringen führten. Aus Anlass seiner Bestellung zum Honorarprofessor hält Dr. Dörig morgen Abend (6.07.) in der Reihe der Schillerhausgespräche des Hellmuth-Loening-Zentrums für Staatswissenschaften einen Vortrag über den "Beitrag des Dienstrechts zur Erneuerung der Thüringer Hochschulen."
Friedrich-Schiller-Universität
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